Jur. Magaz. U. Band.
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Grupens, gröstentheils aus den Nachr. von Nie¬
dersächs. berühmten Leuten, doch nicht ohne Zu=
sätze und Verbesserungen. (Unter seine Schriften
gehört auch noch eine mit den Anfangsbuchstaben
seines Namens C. V. G. erschienene Abhandlung
von denen Advocatis und denen in Römischen
Rechten und Reichsgesetzen und Tribunals=Canzley=
und Hofgerichtsordnungen verbotenen Pactis der
Advocaten mit ihrer Parthey, nebst einem Anhange
von denen Proxenetis und ihren Benennungen.
Lemgo. 1765. 102. S. in 4.
10.
Neichsritterschaftliches Magazin herausgegeben von
Johann Mader. Zweyter Band. Frankfurt und
Leipz. 1783. 2. Alph. 2 B. in 8.
Nach einigen Stillstand erscheint ein neuer Theil
dieser Sammlung, der wieder interessante
alte und neue, gedruckte und ungedrückte Nach¬
richten von der Geschichte, der Verfassung und
den Rechten der Reichsritterschaft enthält.
Beyträge zur Erörterung der Frage: ob den Reichs=
adelichen Mitgliedern ein eignes von dem jure col¬
lectandi des Ritter=Corporis unterschiedenes
Steuerrecht gebühre? von Friedrich August
Huch, Sekretär des Ritterorts am Kocher | |
S. 1.
-26. Es gründet sich dieses Steuerrecht
theils auf die den reichsadelichen Mitgliedern auf
ihren
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Vorage- ULs
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
Universitats und