Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 3, St. 1 (1783))

24 Firnhabers Betracht. der Jnnungen. | | 
daher die Aufmerksamkeit des Reichs und der Reichs= 
schluß von 1731. Damit schließt Hr F. seine Ge= 
schichte der Jnnungen, die er selbst kurz und man= 
gelhaft nennt, und die wenigstens hier noch nicht 
hätte abgebrochen werden sollen. Jst auch die Ab= 
sicht jenes Rsschlusses nicht ganz erreicht worden; 
so hat man doch an mehrern Orten angefangen, 
die Zünfte von ihren Mißbräuchen zu reinigen. 
Selbst in Reichsstädten hängt man nicht mehr so 
durchaus und sklavisch an den alten Ordnungen 
sondern verkürzt wol die Muthjahre, läßt geschickte 
Fremde zum Meisterrecht, vermindert die Kosten 
des Meisterwerdens, läßt ein nützlichers Probestück 
machen rc. Aber freylich wäre zu wünschen, daß die 
Ordnungen selbst verbessert, oder unter diesem Na= 
men der Sauerteig der alten Ordnungen ganz ausge= 
fegt und neue zweckmäßigere Ordnungen an die Stelle 
der alten gesetzt würden. Daß es besser seyn wür= 
de, wenn wir nie Jnnungen gehabt hätten; ge= 
trauten wir uns nicht sogleich Hn von Justi nach¬ 
zusagen. Die Künste und Handwerker erhielten doch 
dadurch einen vesten Sitz in den Städten und pflanz= 
ten sich von selbst ohne weitere Ermunterung fort. 
Die Lehrjahre, Prüfungen vor Erlangung des Mei= 
sterrechts, wirkten einen für die Gewerbe heilsamen 
Wetteifer. 
Zweytes Kapitel. Neueste Litteratur der Strei= | | 
frage von dem Nutzen und Schaden der Jnnungen 
S. 102 — 110. Schon in der Mitte des gegen= 
wärtigen Jahrh. haben Teutsche von den Mängeln 
der 
Vorage: ULE 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFC 
mndesbiblie
	        
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