Firnhabers Betracht. der Jnnungen.
17
ein gewisses Gewerbe, mit Ausschliessung anderer,
die dieses Recht sich nicht erworben, zu treiben.
Ersten Theils, erster Abschnitt. Historische
Betrachtung der Jnnungen. Erstes Kapitel. Et =
was über die Entstehung, Vermehrung und Ver=
änderung der Gewerbe und Jnnungen. Mit einiger
Weitschweifigkeit vertheidigt hier Hr F. sein Unter=
nehmen, eine Geschichte der Jnnungen zu liefern,
obgleich verschiedene gelehrte und verdienstvolle Män=
ner (die er in den Noten nennt, auch dabei auf=
richtig gesteht, daß er sie nicht selbst nachgelesen,
sondern nur dem Gattererisch. Handbuch der Univers.
Hist. worinn das Wesentlichste aus jenen Schrift=
stellern zu finden, gefolgt sey:) diese Materie be=
reits bearbeitet haben. Dann kommt S. 22.—36.
Geschichte der Gewerbe, ihrer Einrichtung und Di=
rektion bey einigen alten Völkern. Hr F. beginnt
recht eigentlich von den Eyern der Leda. Er fin=
det die Gewerbe gleich beym Anfang der Welt,
weil die Menschen von jeher Bedürfnisse gehabt ha=
ben, spricht vom Verlust des Stands der Unschuld,
und wirft die Frage auf: ob wohl die Menschen auch
im Stande der Unschuld würden Gewerbe getrie=
ben haben? (So was, — müssen wir gestehen — hät=
ten wir im letzten Fünftel des gegenwärtigen Jahr=
hunderts nicht mehr zu lesen befürchtet, zumal von
einem jungen Mann, welcher selbst über eine Ab=
handl. spottet, worinn Gott, wegen der für die er=
sten Eltern verfertigten Röcke, zum ersten Schnei=
der oder Kürschner gemacht wird). Geschichte der
Gewerbe bey den Assyriern, Aegyptern und Phöni=
B
Allg. jur. Bibl. 3. B. 1. St.
ziern.
Volage ULs
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
Unbverstats und