Wörterbuch. I B.
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gesprochen wurde, kann als eine Parallel=Geschichte
zu derselben angesehen werden. Die Anmerkungen
des Uebersetzers sind ziemlich sparsam beygefügt, er
versichert aber im Text selbst schon manche Berich¬
tigungen eingeschaltet zu haben. Die Uebersetzung
läßt sich ziemlich gut lesen, nur wenige unteutsche
Wörter ausgenommen, z. E. die Aermen (für
Arme), rufte, bewoͤrbe, die Hofstatt, (für
Hofstaat) der Kammerdiener hielt sich dazu, das
Geheimniß seiner Frau anzuvertrauen. (S. 197)
Die teutsche Uebersetzung soll auch mit 6 Bänden
vollendet werden. In Ermangelung eines bessern
Werks von dieser Art mag es immer gewissen Lesern
zur Unterhaltung dienen und die Stelle manches
schlechten Romans vertreten.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
18.
Gedanken eines deutschen billig und gesetzmässig denken=
den Patrioten über das Recht der Oberherrschaft,
welches dem Heil. Römischen Reiche über die Städte
Akre und Famaugusta zukömmt, auf welche leztere
auch die gräfliche Familie von Kasati d'Akri, die zu
Mayland ihren Sitz hat, rechtmässige Ansprüche
macht. Regensburg, 1781. 3 B. in gr. 4.
Fin kleines Supplement zu Schweders Theatro
praetensionum! Die Stadt Akre im König= | |
reich Jerusalem, und die Stadt Famaugusta auf
der Jnsel Cypern sind es, auf welche, nach der
Mei=
§ 2
Vortage: ULS
Max-Planck-Institut für
versitäts u
europäische Rechtsgeschichte
ihlinth.