Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 1, St. 1 (1781))

Wörterbuch. I B. 
33 
gesprochen wurde, kann als eine Parallel=Geschichte 
zu derselben angesehen werden. Die Anmerkungen 
des Uebersetzers sind ziemlich sparsam beygefügt, er 
versichert aber im Text selbst schon manche Berich¬ 
tigungen eingeschaltet zu haben. Die Uebersetzung 
läßt sich ziemlich gut lesen, nur wenige unteutsche 
Wörter ausgenommen, z. E. die Aermen (für 
Arme), rufte, bewoͤrbe, die Hofstatt, (für 
Hofstaat) der Kammerdiener hielt sich dazu, das 
Geheimniß seiner Frau anzuvertrauen. (S. 197) 
Die teutsche Uebersetzung soll auch mit 6 Bänden 
vollendet werden. In Ermangelung eines bessern 
Werks von dieser Art mag es immer gewissen Lesern 
zur Unterhaltung dienen und die Stelle manches 
schlechten Romans vertreten. 
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX 
18. 
Gedanken eines deutschen billig und gesetzmässig denken= 
den Patrioten über das Recht der Oberherrschaft, 
welches dem Heil. Römischen Reiche über die Städte 
Akre und Famaugusta zukömmt, auf welche leztere 
auch die gräfliche Familie von Kasati d'Akri, die zu 
Mayland ihren Sitz hat, rechtmässige Ansprüche 
macht. Regensburg, 1781. 3 B. in gr. 4. 
Fin kleines Supplement zu Schweders Theatro 
praetensionum! Die Stadt Akre im König= | | 
reich Jerusalem, und die Stadt Famaugusta auf 
der Jnsel Cypern sind es, auf welche, nach der 
Mei= 
§ 2 
Vortage: ULS 
Max-Planck-Institut für 
versitäts u 
europäische Rechtsgeschichte 
ihlinth.
	        
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