Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 1, St. 1 (1781))

s 
Vorrede. 
Do überflüͤssig auch manchem die Vermeh¬ 
rung der in dem rechtlichen Fach bereits 
vorhandenen Journale mit Unternehmung und 
Befoͤrderung des gegenwaͤrtigen neuen litterari¬ 
schen Werks scheinen moͤchte; so glauben wir 
doch dem Publicum keinen ganz unangenehmen 
Dienst damit zu leisten, wenn es anders seine 
Richtigkeit hat, daß immer noch eine betraͤchtliche 
Anzahl von merkwürdigen grossen und kleinen 
Schriften verborgen bleibt, wenn nicht aus 
mehrern Gegenden Teutschlands, besonders sol¬ 
chen, wo Arbeiten, welche die Litteratur-Kenntniß 
befoͤrdern, noch nicht so uͤberfluͤssig, als etwan 
in andern, sind, eigene Beytraͤge durch oͤffentli¬ 
che Anzeigen und Beurtheilungen erfolgen. 
Denn jeder geht doch immer bey solchen Unter¬ 
nehmungen vorzüglich von seinem Stand¬ 
punct, und von dem, was zunächst um ihn her 
vor= 
)( 2 
Votage ULs 
Max-Planck-institut für 
ersitätsu 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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