Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 1, St. 1 (1781))

120 Denkbuch u. Erklär. was der Reichstag sey. 
30. 
Nähere Aufklärung des Sendschreibens an einen gelehr= 
ten Freund über den Commentarius oder Denkbuch 
und Erkl. was der Reichstag sey. 1781. 3 B. in 4. 
Jer Streit ob die Reichsstädtische Abgeordnete 
Deputirte oder Gesandte genennt werden muͤs¬ 
sen, sey ein Wortzank. Jener Titel nehme ihnen 
nichts von ihrer wahren Würde und Rechten; und 
dieser gebe ihnen keinen hauptsächlichen Glanz. Sie 
genössen doch Gesandschaftsrechte und Freyheiten 
und ihre Principalen haͤtten eine entscheidende Stim¬ 
me auf dem Reichstag, und eine wahre Landesho¬ 
heit, obgleich dieses Wort selbst von ihren Gerecht= 
samen nicht gebraucht werde. — Die Erhe¬ 
bung der Legations=Sekretären im Comm. sey über= 
spannt. Jedermann sehe ihren schönen Ehren¬ 
weg mit Hochachtung an; allein den Hofkavalieren 
der Kais. Principal=Commission den Rang um ei= 
nen ziemlichen Grad nach den Legations-Sekretaͤren 
einzuräumen, sey eine unverzeihliche Schwachheit. 
Nach einer kurzen Geschichte von der Entstehung 
des Reichs=Postwesens wird angeführt, das Reichs= 
Post=Regal sey in der Hauptsache als ein erbliches 
Lehen zu betrachten, und auch nach der Natur eines 
Lehens zu behandeln. Nur redeten die Lehenbriefe 
von keiner Postfreyheit, als was den Oberstlehen¬ 
herrn, den Kaiser und dessen Dienerschaft betreffe. 
Die 
Volage ULS 
Max-Planck-Institut für 
Uerats 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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