120 Denkbuch u. Erklär. was der Reichstag sey.
30.
Nähere Aufklärung des Sendschreibens an einen gelehr=
ten Freund über den Commentarius oder Denkbuch
und Erkl. was der Reichstag sey. 1781. 3 B. in 4.
Jer Streit ob die Reichsstädtische Abgeordnete
Deputirte oder Gesandte genennt werden muͤs¬
sen, sey ein Wortzank. Jener Titel nehme ihnen
nichts von ihrer wahren Würde und Rechten; und
dieser gebe ihnen keinen hauptsächlichen Glanz. Sie
genössen doch Gesandschaftsrechte und Freyheiten
und ihre Principalen haͤtten eine entscheidende Stim¬
me auf dem Reichstag, und eine wahre Landesho¬
heit, obgleich dieses Wort selbst von ihren Gerecht=
samen nicht gebraucht werde. — Die Erhe¬
bung der Legations=Sekretären im Comm. sey über=
spannt. Jedermann sehe ihren schönen Ehren¬
weg mit Hochachtung an; allein den Hofkavalieren
der Kais. Principal=Commission den Rang um ei=
nen ziemlichen Grad nach den Legations-Sekretaͤren
einzuräumen, sey eine unverzeihliche Schwachheit.
Nach einer kurzen Geschichte von der Entstehung
des Reichs=Postwesens wird angeführt, das Reichs=
Post=Regal sey in der Hauptsache als ein erbliches
Lehen zu betrachten, und auch nach der Natur eines
Lehens zu behandeln. Nur redeten die Lehenbriefe
von keiner Postfreyheit, als was den Oberstlehen¬
herrn, den Kaiser und dessen Dienerschaft betreffe.
Die
Volage ULS
Max-Planck-Institut für
Uerats
DFG
europäische Rechtsgeschichte