114 Denkbuch u. Erklär. was der Reichstag sey.
wäre ein bloser Machtspruch daß die Wahlkapitula=
tion kein allgemein verbindliches Reichsgesetz sey.
Der Verf. der Wohlmeynenden Erinnerung ha¬
be keinen persönlichen Haß gegen den unbekannten
Urheber des Commentarius. — Andere Grobheiten
wollen wir nicht nachsagen.
27.
Purgatorium Commentarii oder Reinigung einer Schmäh¬
schrift so genannt Commentarius oder Denkbuch und Er=
klärung was der Reichstag sey? Als ein nöthiges Sup=
plement für alle, denen der vergiftete Commentarius
in die Hände fallen könnte. Regenspurg. 1780
18 B. in fol.
Unter dem Titel findet sich noch diese Anmerkung:
NB. Dieses Purgatorium ist so ausführlich und
doch kurz abgefaßt, also daß nicht unumgäng=
lich nöthig, den so genannten Commentarium zur
Hand zu haben, jedoch mit Behutsamkeit, da=
mit nicht alles Gift und Geifer des Verfas=
sers des Commentarii unnöthig weiter verbrei=
tet werde.
Der Verfasser dieser Schrift ist laut S. 64. Herr v.
OWinkelmann, Bevollmaͤchtigter der Reichsstaͤdte
Die Hauptabsicht desselben
Cölln und Aachen.
scheint gewesen zu seyn, auf die, seiner Meinung
nach, anstössige Stellen des Commentarii Aufmerk=
samkeit zu erregen, und dem Commentaristen über
gewisse Punkte sein Misfallen öffentlich zu erklären
nicht,
Volage- ULS
Max-Planck-Institut für
Universitâts un
FG
europäische Rechtsgeschichte