Full text: Abhandlung verschiedener besonderer Rechts-Materien (St. 13 (1776))

Exemtions= u. Jmmedietäts=Sache. 219 
Jahr 1706. für die Reichs=Visitations= 
Deputation verfaßte Instruction. 
Es bestehet damit die Regul: Daß die 
Visitation zu einer Inhibition nicht vor= 
schreiten solle. 
Wann nun in einzelnen Fallen besondere 
Ursachen vorgewaltet haben, in deren An¬ 
betracht die Standische Subdelegirte und 
Kayserliche Commißarien gemeinsamlich ver= 
meinet haben, zu einer Ausnahm von der 
Regel abgehen zu können; so kan davon 
auf andere Falle eine richtige Folge nicht ge¬ 
zogen werden. 
ad 12. Scheinet aus allem vorstehenden 
der endliche Schluß sich dahin zu ergeben, 
rc. rc. rc. 
Anmerckungen. 
Es wäre zwar bey vorstehender sehr wohl ausgearbei¬ 
teter Relation auch sonst allerley anzumercken: Jch be= 
gnüge mich aber hier, nur zu erinneren, daß ich in mei= 
nem Theil mit demjenigen nicht übereinstimmen könnte, 
was darinn 1. von Abforderung der Cammergerichts¬ 
Protocollen durch den Visitations-Conseß, 2. von dieses 
Conseßes dem Cammergericht zu thuenden Inhibition 
und 3. von Verweigerung einer Berichts=Erstattung an 
Kayserliche Majestät und das Reich gemeldet wird. 
Meine dießfalls in Ansehung derer beeden ersten Pun- 
cten habende Anstaͤnde habe ich bereits in dem 2ten 
Band dieser Abhandlungen, S. 505. u. f. um= 
ständlich vorgetragen: Und da ad 3. in anderen Fällen, 
nemlich wegen des Turni und der Recurrentsachen rc. 
worinn die Kayserliche Commißion und die mehrere 
Reichs= 
Max-Planck-Institut für 
DFC 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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