Itius wird von seinem Credi¬
tor, Cajo, wegen der ihme
gegen eines ausgestellten
Wexel=Briefs baar vorg= |
schossener 500. Rthlr. zu
Fortsetzung seiner Nah= | |
rung hart getrieben. Es hat aber Titius erfah¬
ren / daß sein Creditor, Cajus, den Wexel-Brief
verleget / auch nicht weiß / wo er hingekommen;
derowegen leugnet er die Schuld / lässet sich
auch deßwegen vor Gerichte verklagen. Weil
nun der Creditor, Cajus, bey An- und Fortstel¬
lung der Klage / aus Mangel des Wexelbriefs /
keinen Beweiß hat/ so kan er anders nicht thun/
als daß er seinem boͤsen Schuldner / Titio, die
Klage mit allen Umstaͤnden in sein Gewissen
schiebet. Titius, der Debitor, so ohne dem nicht
viel Gewissen hat / schweret ohne alle Furcht /
die Post der 500. Rthl. ab / und damit ist der
Creditor, Cajus, bezahlet.
Es füget sich aber hierauf / daß nach Ver¬
lauff ohngefähr eines halben Jahres / nachdem
von Titio falsch=geschwornen Eyde / Cajus, den
Wexelbrief Titii, uͤber alles
Vermuthen/ un=
aber weil Titius
ter andern Briefen findet
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einmahl
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte