Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 7 (1705))

Itius wird von seinem Credi¬ 
tor, Cajo, wegen der ihme 
gegen eines ausgestellten 
Wexel=Briefs baar vorg= | 
schossener 500. Rthlr. zu 
Fortsetzung seiner Nah= | | 
rung hart getrieben. Es hat aber Titius erfah¬ 
ren / daß sein Creditor, Cajus, den Wexel-Brief 
verleget / auch nicht weiß / wo er hingekommen; 
derowegen leugnet er die Schuld / lässet sich 
auch deßwegen vor Gerichte verklagen. Weil 
nun der Creditor, Cajus, bey An- und Fortstel¬ 
lung der Klage / aus Mangel des Wexelbriefs / 
keinen Beweiß hat/ so kan er anders nicht thun/ 
als daß er seinem boͤsen Schuldner / Titio, die 
Klage mit allen Umstaͤnden in sein Gewissen 
schiebet. Titius, der Debitor, so ohne dem nicht 
viel Gewissen hat / schweret ohne alle Furcht / 
die Post der 500. Rthl. ab / und damit ist der 
Creditor, Cajus, bezahlet. 
Es füget sich aber hierauf / daß nach Ver¬ 
lauff ohngefähr eines halben Jahres / nachdem 
von Titio falsch=geschwornen Eyde / Cajus, den 
Wexelbrief Titii, uͤber alles 
Vermuthen/ un= 
aber weil Titius 
ter andern Briefen findet 
812 
einmahl 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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