186.
Medicamenta, erlanget er nun seinen Zweck /
und curirt die Kranckheit / so träget er grosses
Lob davon / ist aber die Cux vergebens / wer will
sagen / der Medicus verstehet die Cur nicht / er
hätte sichs nicht sollen unterfangen. Also und
noch vielmehr gereichet es einen Advocato zu
nicht geringen Lobe/ wenn er einen armen Suͤn=
der / dessen Delictum notorisch / defendiret / und
bemühet ist / auch in einem solchen desperato
casu einiges Lob davon zutragen. Angesehen
1. Er allhier versiret in einem Actu licito,
& non illicito; denn / wie oben allbereit an= und
ausgefuͤhret worden / so ist ja die Defensio in allen
Rechten gegründet / und dahero niemand zuver=
sagen. Jst nun die Defensio niemand zu versa=
gen / so ist ja einem Advocato vergönnet und frey
gelassen / eine Defension zu führen / massen ohne
Advocaten niemand defendiret werden kan.
Wie denn die Herren Urthels=Verfasser einem
Inqvisiten / so ferne er eine Defension verlanget /
ihme dieselbe nicht versagen / sondern vielmehr
sprechen: Als wird lnqvisiten zu Ausfüh=
rung seiner gerühmten Unschuld / damit
NB. er sich uͤber eilens nicht zu beschweren
habe / eine Monats=Frist hierzu billich
eingeräumet. Welches warlich nicht geschehe/
wenn ihme dieselbe mit Recht versaget werden
könte. Zu dem so ist
2. Ja einem Advocato gegönnet / desjenigen /
welcher ihn um Schutz anflehet / Bestes zu su=
chen
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte