Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 9 (1705))

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2) Wider die Weltliche Obrigkeit / und 
das gemeine Wesen / weil durch einen Todt= 
schlag dasselbe vergeringert wird / cum inter¬ 
sit rei publicae, refertas esse liberis homini¬ 
bus civitates l. 2. C. de indict. viduit. l. 2. fin. C. 
com. de Manum. l. 1. ff. Solut. Matrim. 
3) Wider die Eltern / als welchen ihre 
Freude und Trost entgangen / und ihr Ge= 
dächtnüß dadurch ausgeleschet und vertilget 
wird / Cum Filii & superstites immortalitate 
qvadam parentes suos donent. Auth. c.de 
Nupt. §.1. Coll. 4. 
4) Wider den Entleibten selbst / als wel= 
chem er noch vor der Zeit den Lebens-Faden 
abgekürtzet / da doch eines Menschen Leben 
hoch zu achten / & omnibus rebus humanis 
præferenda & anteponenda. Latius disse- 
rentem vide DAMHOUD. I.c. n.15. seqq. 
Wenn aber gleichwohl Keyser Carolus V. 
in seiner Peinlichen Halß=Ger. Ordn. d. art. 
137. eine limitation hinzu setzet / und nicht 
schlechter dings befiehlet / einen Moͤrder wie= 
der hinzurichten / sondern nur denjenigen / der 
deßhalben rechtmäßige Entschuldigung nicht 
anführen kan und mag; So wollen wir 
doch anhören / womit sich unser Cajus schü= 
tzet / und was er zu seiner Defension anfüh= 
ret / in Hoffnung der Todes=Straffe zu ent= 
gehen / und Linderung derselben zu erlangen. 
Führet diesem nach Cajus zu seiner De- 
fension an 
1) daß 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DI
	        
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