Volltext : Fortsetzung der Schott'schen Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (1789, St. 1 (1791))

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scheinlich  jünger  als  der  erste  Theil.  —  Von  S.  53.
an  giebt  Herr  D.  A.  eine  genaue  Nachricht,  die
eine  vollkommene  Sachkenntniß  desselben  beweißt,
von  dem  Görlizischen  Kodex  des  Sachsenspiegels.
Es  ist  eine  Handschrift  auf  Pergament  aus  dem
14ten  Jahrhunderte,  im  größten  Format,  mit  gespaltenen -
  Columnen,  und  mit  sehr  vielen  Gemählden -
  und  Anfangsbuchstaben  mit  Golde  überzogen,
geziert,  in  dem  Archive  der  Stadt  Görliz.  Als
Anhang  sind  demselben  beigefügt:  Richtsteig  Landrecht; -
  Weichbildrecht  mit  der  Glosse.  Hr.  A.  glaubt,
daß  die  ganze  Sammlung  auf  Befehl  der  Schöpfen
zu  Magdeburg  verfertigt  worden  seye,  wozu  jedoch
der  Beweis  nicht  vorhanden.
A.  L.  Z.  1789.  260.  St.  S.  529.  Frankfur=  |
ter  gl.  A.  1789.  85.  St.  S.  678.  A.  D.  B.
97.  B.  S.  71.  Tüb.  gl.  A.  1789.  60.  St.
V.
Abhandlung  über  den  Maasstab  der  Verbrechen|
und  Strafen.  Jena  1789.  186.  S.  8.
Der  Vorrede  nach  ist  der  Verfasser  dieser  Abhandlung -
  Herr  Johann  Bernard  Müller  zu  Alten=  |  |
burg.  Der  Inhalt  ist  folgender:  1tes  Kap.  Uiber
den  Maasstab  der  Verbrechen  und  Strafen  nach  der
Beschaf=Max-Planck-Institut -
  für
            
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