Full text: Sammlung der neuesten Staats-Angelegenheiten vornehmlich des Deutschen Reichs (Bd. 2, St. 1 (1769))

Sechster Abschnitt 
268 
vorzüglichen Güte, behörigen Lustre, und 
um billige Preise zu des Publici genüglicher 
Bedienung zu haben seyn mögen. Sollten 
aber wider die Qualitæt und Preise dieser 
Landwaaren gegen besseres Unser Vermu= 
then, von je her billige Klagen entstehen: 
wollen Wir solche bey unserm Commercien¬ 
Collegio auf das schleunigste untersuchen, 
und die Nothdurft furkehren zu lassen imglei¬ 
chen nie entstehen. 
Gleichwie nun hieraus jedermännig¬ 
lich vor Augen lieget, daß wir Uns zu dieser 
gegenwaͤrtigen Verordnung lediglich in der 
Absicht entschlossen, um der Land=Manufa- 
ctur die unumgaͤnglich noͤthige Unterstüͤtzung 
angedeihen zu lassen: einem Geschaͤfte, wel¬ 
ches so viele Tausend meistens hülf= und 
nahrungslose Haͤnde beschaͤftiget; das Geld 
im Lande erhaͤlt, und den so hochschaͤtzbaren 
Fleiß unserer Unterthanen ermuntert: also 
auch sind wir endlich 
10m0. gänzlichen beglaubt, es werden 
sich allforderst unsere innlaͤndische Kauf- und 
Handelsleute dieser unserer, lediglich zu des 
Landes Besten abzielenden Verordnung, ge= 
horsamst fugen, und mit Beziehung der 
Wollenzeugwaaren bey der Land=Manufa- 
ctur, all möglichen Vorschub geben, sohin 
das arbeitsame Landvolk vorzüglich nähren, 
und vermehren helfen; aller Contrebande 
aber, 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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