Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 37 = [3.F.] Bd. 67 = Jg. 1854, Bd. 2 (1854))

B. Rechtsfälle. 
IX. 
Justiz=Memorabilien. 
Ein Strafrechtsfall 
wegen Erweiterung der Ackergränzen, 
mitgeth. vom Herrn Bürgermeister Dr. jur. C. Zerbst zu Bürgel im 
Großh. Sachsen=Weimar. 
Wenn ich den nachstehenden Rechtsfall hier in einer wissenschaft¬ 
lichen Zeitschrift mittheile, somit die Einzelnheiten desselben der Kritik 
eines größeren und namentlich eines wissenschaftlich gebildeten Publi¬ 
kums übergebe, so geschieht es nicht deshalb, weil ich die dabei vor¬ 
kommende Rechtsfrage für complicirt und schwierig und deshalb für be¬ 
sonders interessant hielt, denn sie ist vielmehr eine sehr einfache zu nennen, 
und ich glaube, daß man wohl nicht darüber zweifelhaft sein kann, 
wie man dieselbe zu entscheiden hat, sondern weil mir gerade dieser 
Fall in anderer Beziehung mannigfaches Interesse zu gewähren 
scheint. Dieses Interesse suche ich eines Theils in den wichtigen und 
bedeutungsvollen Erfahrungen, welche gerade dieser Fall und seine 
gerichtliche Verhandlung in Betreff der praktischen Anwendung und 
Durchführung einiger der fundamentalen Sätze des öffentlichen und 
mündlichen Verfahrens, des Anklageprocesses mit Staatsanwaltschaft 
zu bieten geeignet ist, andern Theils in den strafprocessualischen Fra¬ 
gen, die sich an die endliche Entscheidung desselben knüpfen. 
Am 3. Januar 1852 erhob der Staatsanwalt beim Großherzogl. 
Kreisgericht Weimar wider den Schneidermeister und Bürgermeister¬ 
stellverteter Johann Gottlieb Sieber in Kleinlöbichau folgende An¬ 
klage wegen Anmaaßung fremden Grundeigenthumes: 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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