Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 33 = [3.F.] Bd. 63 = Jg. 1853, Bd. 2 (1853))

D. Miscellen. 
IV. 
Fortdauer des Bewußtseins nach der 
Enthauptung, 
die alte Controverse in alter Zeit praktisch entschieden. 
Mitgetheilt von Hrn. Verhörrichter v. Gonzenbach 
in St. Gallen. 
Hormayr erzählt im Jahrg. 1835 seines Taschenbuchs, S. 
442 ff., unter dem Titel: „Der Retter ohne Kopf," folgenden 
merkwürdigen Vorfall: 
„Dietz von Schweinburg, Ritter, hatte in Ludwig des Bayers 
Kriegen unvergleichlich und uneigennützig gedient, namentlich war 
er ein rechter Vorfechter am heißen Tage von Ampfing gewesen, 
wo der Gegenkönig, Friedrich der Schöne von Oesterreich, den 
Sieg an den Schweppermann, die Freiheit an dessen Schwager, 
den Rindsmaul, verlor. Man war ihm 1000 Pfd. Berner schul¬ 
dig. Er konnte sie nicht erlangen. — Er hatte seinerseits un¬ 
barmherzige Gläubiger, welche nahmen, was sie nur konnten. Er 
war für dieses Gesindel zu ehrlich, zu gutmüthig, von allzu gro¬ 
ßer Leichtgläubigkeit. — So verlegte er sich denn darauf, sein 4 
Heerstraßen überschauendes Schloß als das beste Saatfeld kom¬ 
menden Reichthums anzusehen. — Bald klagten bei Ludwig dem 
Bayer, dem ersten deutschen Bürgerkönig, Augsburg und Nürn¬ 
berg, aber auch Donauwerth, Rothenburg, Weißenburg und 
Schweinfurt, über Dietzens wilde Gewalt, die den ganzen Han¬ 
del beeinträchtige. — Der Kaiser gab ein strenges Mandat gegen 
den Landfriedensbrecher. — Dietz von Schweinburg, geächtet und 
Vorlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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