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Die Schöffengerichte zu Fritzlar.
Kathhause abgelesen worden, ist das Gericht in gewöhnlicher Po¬
situr und Versammlung nach dem siechfraßen (2) gegangen, dem
der Zöllner den Gerichtsstab vorgetragen; der arme Sünder aber
ist von den gewappneten Bürgern mit Begleitung beider Pfarrer
zu Fuß an vorgedachten Ort geführt worden, allwo neben dem
siechenhaus vor dem Weidenbaum ein Kreis geschlagen, darin das
Gericht versammelt." Nachdem der Richter ihm dann nochmals
das Urtheil vorgelesen, und den Stab gebrochen hatte, erfolgte
seine Enthauptung; er hatte am Tage zuvor auf dem Rathhause
das heilige Abendmahl empfangen. *) — Die Hingerichteten, wie
die Erschlagenen oder sonst Verunglückten wurden an der Mauer
der Stiftskirche begraben. Mit der Einführung des römischen
Rechts wurden die Schöffen allmählich statt thätiger Glieder nur
stumme Beisitzer des Gerichts.
*) Anmerkend hebt der Verfasser noch hervor: Die Fran des Chebrechers
mußte übrigens die Gerichtskosten bezahlen. Der Sohn des Hingerichteten,
welcher die Zuhälterin seines Vaters durch Einbruch in den Sleingassenthurm
befreit hatte, aber mit derselben wieder aufgegriffen worden wat, wurde zu
halbjähriger Schanzarbeit verurtheilt, die Chebrecherin aber an den Pranger
gestellt, mit Ruthen gestrichen und des Landes verwiesen.
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