Objekt : Einfaches System des heutigen Civilrechts (1)

76  System.  Allg.  Th.  1.  Hptst.  Allg.pos.  Reg.  etc.
Mehrere  positive  Verfügungen  erstrecken  sich  auch
auf  Ungebohrne,  d.  h.  empfangene,  aber  noch  im
Mutterleibe  befindliche;  und  betrachten  daher  auch
diese  als  Personen,  in  so  weit,  dals  nichts  den  Genuls
jener  Verfügungen,  sobald  sie  gebohren  sind,  hinderndes ¬
  vorgenommen  werden  dürfe  (211)
§.  23.
Arten.  1)  In  physischer  Rücksicht.
Verfolgt  man  den  Begriff  vom  Menschen  in  dessen
verschiedenen  Arten,  so  machen  sich  durch  den  häusigen ¬
  Gebrauch,  den  sie  zulassen,  merkwürdig  die
durch  die  Eintheilungen
in  physischer  Rücksicht,
—
Weder  blos  ein  unmenschliches  Gesicht,  noch  allein  der
Verstandes-Mangel  reichen  hin,  um  die  Eigenschaft  als  Mensch
zu  benehmen.  Es  kann  ja  auch  ersteres,  um  ihm  den  Eindruck, -
  den  es  auf  die  Menschen  macht,  zu  benehmen,  mit
einer  Larve  bedeckt  und  letzterer  vielleicht  gehoben  werden.
Duo  genera  sunt  ostentorum,  unum  quotiens  quid  contra
naturam  nascitur  tribus  manibus  forte  aut  pedibus,  aut
qua  alia  parte  corporis,  quae  naturae  contraria  est:  alterum, -
  cum  quid  prodigiosum  videtur,  quae  Graeci  OevTG -
  uara,  id  est,  visiones  vocant."
(211)  Paul.  l.  7.  de  statu  hom.  „Qui  in  utero  est,  perinde
ac  si  in  rebus  humanis  esset,  custoditur,  quotiens  de  commodis ¬
  ipsius  partus  quaeritur.“  Julian  F.  26.  eod.  „Qui
in  utero  sunt,  in  toto  pene  jure  civili  intelliguntur  in  rerum ¬
  natura  esse:  nam  et  legitimae  hereditates  his  restituuntur. -

            
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