222 B. IV. Miscellen. A. d. Spruchpraxis d. K. S. Schöppenstuhls rc.
Der im Hochzeitshause seiner Schwester gewaltsam
ergriffene Recrut.
Regimentsgerichte zu Langensalza.
Als uns angebrachte Rüge, eingezogene Erkundigung
und summarische Verhöre, Joh. Friedr. Treisen, Joh.
Martin Abichten, Joh. Caspar Hánflingen, Wilhelm
Fähringen und Friedrich Hänflingen betreffend, und
was zu ihrer Vertheidigung in Schriften übergeben worden
sammt den wider sie ergangenen Untersuchungsacten und einer
Beilage auch einer Frage zugeschicket rc. Demnach rc. für Recht:
Daß Joh. Friedrich Treise, Joh. Martin Abicht
Joh. Caspar Hänfling, Wilhelm Fähring, und Fried¬
rich Hänfling in ein Zuchthaus zu bringen, und darin jeder
drei Jahre lang zur Arbeit anzustrengen, sie werden auch zur Ab¬
stattung der in dieser Untersuchungssache aufgelaufenen Unkosten,
jeglicher zu seinem Antheil, und so viel er deren verursachet,
billig angehalten. V. R. W.
Entscheidungsgründe.
Dieweil die nach Cannawurf beurlaubt gewesenen Solda¬
ten, Joh. Friedrich Treise, Joh. Martin Abicht, Joh.
Caspar Hänfling Wilhelm Fähring und Friedrich
Hänfling, theils bei ihren Vernehmungen, und bei den an¬
gestellten Confrontationen gestanden und bekannt, theils aber
durch die von vereideten Zeugen erstatteten Aussagen sattsam
überführt sind, daß sie nebst dem Husar Joh. Gottfr. Brod¬
rück und einem Recruten Ungerland, am fünften Februar
des 1797. Jahres zu Cannawurf Benjamin Abichten, wel¬
cher an diesem Tage einer seiner Töchter Hochzeit ausgerichtet,
in seiner Wohnung zu überfallen, sich vereinigt, zu später
Nachtzeit, mit Knitteln versehen, an dessen Behausung sich be¬
geben, die Hausthüre aufgesprenget, zum Theil in das Haus
ungestühm eingedrungen, zum Theil aber solches von außen be¬
setzet, und unter heftigem Fluchen und Toben eines seiner Söhne,
Joh. Gottfr. Abicht's, sich zu bemächtigen und ihn ge¬
waltsam anzuwerben vorgehabt, sowohl mehrere Stunden hin¬
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG