Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 7 = [3.F.] Bd. 37 = Jg. 1846, Bd. 4 (1846))

222 B. IV. Miscellen. A. d. Spruchpraxis d. K. S. Schöppenstuhls rc. 
Der im Hochzeitshause seiner Schwester gewaltsam 
ergriffene Recrut. 
Regimentsgerichte zu Langensalza. 
Als uns angebrachte Rüge, eingezogene Erkundigung 
und summarische Verhöre, Joh. Friedr. Treisen, Joh. 
Martin Abichten, Joh. Caspar Hánflingen, Wilhelm 
Fähringen und Friedrich Hänflingen betreffend, und 
was zu ihrer Vertheidigung in Schriften übergeben worden 
sammt den wider sie ergangenen Untersuchungsacten und einer 
Beilage auch einer Frage zugeschicket rc. Demnach rc. für Recht: 
Daß Joh. Friedrich Treise, Joh. Martin Abicht 
Joh. Caspar Hänfling, Wilhelm Fähring, und Fried¬ 
rich Hänfling in ein Zuchthaus zu bringen, und darin jeder 
drei Jahre lang zur Arbeit anzustrengen, sie werden auch zur Ab¬ 
stattung der in dieser Untersuchungssache aufgelaufenen Unkosten, 
jeglicher zu seinem Antheil, und so viel er deren verursachet, 
billig angehalten. V. R. W. 
Entscheidungsgründe. 
Dieweil die nach Cannawurf beurlaubt gewesenen Solda¬ 
ten, Joh. Friedrich Treise, Joh. Martin Abicht, Joh. 
Caspar Hänfling Wilhelm Fähring und Friedrich 
Hänfling, theils bei ihren Vernehmungen, und bei den an¬ 
gestellten Confrontationen gestanden und bekannt, theils aber 
durch die von vereideten Zeugen erstatteten Aussagen sattsam 
überführt sind, daß sie nebst dem Husar Joh. Gottfr. Brod¬ 
rück und einem Recruten Ungerland, am fünften Februar 
des 1797. Jahres zu Cannawurf Benjamin Abichten, wel¬ 
cher an diesem Tage einer seiner Töchter Hochzeit ausgerichtet, 
in seiner Wohnung zu überfallen, sich vereinigt, zu später 
Nachtzeit, mit Knitteln versehen, an dessen Behausung sich be¬ 
geben, die Hausthüre aufgesprenget, zum Theil in das Haus 
ungestühm eingedrungen, zum Theil aber solches von außen be¬ 
setzet, und unter heftigem Fluchen und Toben eines seiner Söhne, 
Joh. Gottfr. Abicht's, sich zu bemächtigen und ihn ge¬ 
waltsam anzuwerben vorgehabt, sowohl mehrere Stunden hin¬ 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFG
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer