Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 30 = [3.F.] Bd. 60 = Jg. 1852, Bd. 3 (1852))

264 B.XI. Chronik merkwürdiger Criminalfälle aus den letzten Monaten. 
Erpressung von einem Vater in Gemeinschaft 
mit seinen drei Söhnen verübt. 
„ In der Schwurgerichtssitzung zu Konstanz am 21. Juni 
kam zur Verhandlung die Anklagesache gegen Johann Georg 
Ruf von Bräunlingen und seine Söhne Joseph, Johann und 
Friedrich Ruf wegen Erpressung. 
Bartholomä Simon von Bråunlingen hatte mit Johann 
Georg Ruf einen Prozeß, der mit einem hofgerichtlichen Urtheil 
endete, wornach Ruf an Simon 101 fl. 20 kr. zu bezahlen hatte. 
Ruf leistete diesem Urtheile keine Folge; es kam daher zur Fahr¬ 
nißpfändung. Den Vollzug dieser Pfändung, insbesondere die 
Versteigerung der gepfändeten Fahrnisse, suchte derselbe auf alle 
mögliche Weise zu verhindern. Als am 13. August v. J. die 
Versteigerung der Fahrnisse vorgenommen werden sollte, benntzte 
Ruf die Abwesenheit des Simon und begab sich am 12. August 
zur Frau des Simon, welche er zu überreden wußte, daß sie 
eine Quittung über 101 fl. 20 kr. unterzeichnete, er dagegen 
einen Schuldschein ausstellte, wornach er am andern Tage an 
Simon 88 fl. zu bezahlen versprach. Er kam jedoch diesem Ver¬ 
sprechen nicht nach, bezahlte nämlich die 88 fl. nicht. Wie nun 
einige Tage nachher Simon bei Ruf die 88 fl. einziehen wollte, 
schloß dieser die Stubenthür zu, nahm einen schon parat liegenden 
Bengel zur Hand, verlangte von Simon, daß er eine Abrech¬ 
nungsurkunde unterzeichne, und als dieser sich weigerte, solches 
zu thun, drohte Ruf dem Simon, ihn mit dem Bengel zu schlagen. 
Simon suchte zu entfliehen, er wurde aber von den Söhnen 
Johann und Friedrich Ruf zurückgehalten, und wie Simon die 
Fenster aufreißen wollte, um nach Hülfe zu rufen, packte ihn 
Ruf am Leibchen, so daß dasselbe zerriß. Die Frau des Ruf 
sprang nun aus der Nebenkammer, bat ihren Mann unter Thränen, 
von der Mißhandlung abzustehen, und bewog ihren Mann und 
den Simon, daß sie eine Vergleichsurkunde aufnehmen ließen, 
wornach die beiderseitigen An- und Gegenforderungen aufgehoben 
sein sollen, bis auf 88 fl., die Ruf an Simon bezahlen sollte. 
Ruf weigerte sich aber, diese Urkunde zu unterzeichnen, weil 
Simon auf eine mit dieser Forderung gar nicht zusammenhängende 
Bedingung nicht einging. Am 13. November sollte alsdann 
wieder die Versteigerung der Fahrnisse vorgenommen werden 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
eurc
	        
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