264 B.XI. Chronik merkwürdiger Criminalfälle aus den letzten Monaten.
Erpressung von einem Vater in Gemeinschaft
mit seinen drei Söhnen verübt.
„ In der Schwurgerichtssitzung zu Konstanz am 21. Juni
kam zur Verhandlung die Anklagesache gegen Johann Georg
Ruf von Bräunlingen und seine Söhne Joseph, Johann und
Friedrich Ruf wegen Erpressung.
Bartholomä Simon von Bråunlingen hatte mit Johann
Georg Ruf einen Prozeß, der mit einem hofgerichtlichen Urtheil
endete, wornach Ruf an Simon 101 fl. 20 kr. zu bezahlen hatte.
Ruf leistete diesem Urtheile keine Folge; es kam daher zur Fahr¬
nißpfändung. Den Vollzug dieser Pfändung, insbesondere die
Versteigerung der gepfändeten Fahrnisse, suchte derselbe auf alle
mögliche Weise zu verhindern. Als am 13. August v. J. die
Versteigerung der Fahrnisse vorgenommen werden sollte, benntzte
Ruf die Abwesenheit des Simon und begab sich am 12. August
zur Frau des Simon, welche er zu überreden wußte, daß sie
eine Quittung über 101 fl. 20 kr. unterzeichnete, er dagegen
einen Schuldschein ausstellte, wornach er am andern Tage an
Simon 88 fl. zu bezahlen versprach. Er kam jedoch diesem Ver¬
sprechen nicht nach, bezahlte nämlich die 88 fl. nicht. Wie nun
einige Tage nachher Simon bei Ruf die 88 fl. einziehen wollte,
schloß dieser die Stubenthür zu, nahm einen schon parat liegenden
Bengel zur Hand, verlangte von Simon, daß er eine Abrech¬
nungsurkunde unterzeichne, und als dieser sich weigerte, solches
zu thun, drohte Ruf dem Simon, ihn mit dem Bengel zu schlagen.
Simon suchte zu entfliehen, er wurde aber von den Söhnen
Johann und Friedrich Ruf zurückgehalten, und wie Simon die
Fenster aufreißen wollte, um nach Hülfe zu rufen, packte ihn
Ruf am Leibchen, so daß dasselbe zerriß. Die Frau des Ruf
sprang nun aus der Nebenkammer, bat ihren Mann unter Thränen,
von der Mißhandlung abzustehen, und bewog ihren Mann und
den Simon, daß sie eine Vergleichsurkunde aufnehmen ließen,
wornach die beiderseitigen An- und Gegenforderungen aufgehoben
sein sollen, bis auf 88 fl., die Ruf an Simon bezahlen sollte.
Ruf weigerte sich aber, diese Urkunde zu unterzeichnen, weil
Simon auf eine mit dieser Forderung gar nicht zusammenhängende
Bedingung nicht einging. Am 13. November sollte alsdann
wieder die Versteigerung der Fahrnisse vorgenommen werden
Volage
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