Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 25 = [3.F.] Bd. 55 = Jg. 1851, Bd. 2 (1851))

54 A. II. Criminalrechtsf. rc., mitg. v. Hrn. Adv. Bopp in Darmst. 
Beinahe ein Jahr später, am 17. Juni v. J., richtete Berk eine 
anonyme Anzeige gegen die Bern an die Kurfürstliche Polizeidirection 
in Hanau. Hinsichtlich der Wahrheit oder Unwahrheit der darin 
enthaltenen Anklagepunkte hat die Untersuchung folgendes er¬ 
geben: 
Erster Punkt: Daß die Bern vom Monat März 1841 an „als 
eine qualificirte Concubinen-Dirne mit vorsätzlich verheimlichter 
Schwangerschaft bis Ende Juni incognito sich dahier" aufgehal¬ 
ten. Berk giebt an, Johann Hergen habe ihn zur Aufnahme der 
Bern in seinem Hause unter dem Vorwande vermocht, daß sie sich 
mit seiner Nichte nicht vertrage und er sie nur auf so lange aus 
dem Hause haben wolle, bis die Nichte nicht mehr bei ihm sei; er 
gibt indessen so viel nach, daß er schon zu der Zeit, wo er den 
Brief vom 30. März 1841 erhielt, den schwangern Zustand des 
Mädchens gekannt habe. Hergen behauptet, er habe ihm diesen 
Zustand bei der Aufforderung zur Aufnahme entdeckt. Die Bern 
behauptet ebenfalls, daß dem Berk als einziger Grund derselben 
ihre Schwangerschaft angegeben worden sei. Dieser sucht seine 
Angabe, die Bern habe ihre Schwangerschaft vorsätzlich verheim¬ 
licht, dadurch zu rechtfertigen, daß er sagt, er müsse es eine Ver¬ 
heimlichung der Schwangerschaft nennen, wenn bei einer solchen, 
die nur ihm und seiner Ehefrau bekannt sei, ihnen zugemuthet werde, 
sie zu verheimlichen. 
Zweiter Punkt, daß sich die Bern, sobald man ihre Schwan¬ 
gerschaft wahrgenommen, schleunig davon gemacht, nach einem 
Monat wieder in Offenbach mit scheinbaren Merkmalen einer 
Kindbetterin ohne Kind aufgetreten und, darüber befragt, aus 
Furcht eines scheinbar schuldigen Verbrechens sich abermals ent¬ 
fernt habe, worauf, ungeachtet aller Nachforschungen, ihr Aufent¬ 
halt und was mit ihrem Kind geschehen, unbekannt geblieben sei. 
Da Berk einräumt, er habe die Bern selbst auf die Eisenbahn nach 
Mainz gebracht, so hat er den Ausdruck: „schleunig davon gemacht, 
nur damit zu rechtfertigen versucht, er verstehe darunter nur das 
daß sie alsbald fortgegangen, indem ihr kein längerer Aufenthalt 
gestattet worden. Gegenüber dem Ausdruck: „mit scheinbaren 
Merkmalen einer Kindbetterin ohne Kind" hilft er, da er seine 
Kenntniß von der Niederkunft und dem Hieherbringen ihres Kin¬ 
des bereits nachgegeben, sich damit, daß er einen Schreibfehler un¬ 
terstellt und behauptet, er habe sagen wollen: „als eine Kindbette¬ 
rin ohne Kind." Hinsichtlich der weiteren Stelle hat Berk sich 
ge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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