Full text: Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der rheinhessischen Gerichte, mit vergleichender Berücksichtigung der Jurisprudenz von Frankreich, Rheinbaiern und Rheinpreußen (Bd. 2 (1830))

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» und insbesondere auch dürch die Ministerial-Bekannt¬ 
»machung authentisch interpretirten und als für Rhein¬ 
»hessen geltend anerkannten Rechts, entspricht, unwider¬ 
»sprechlich hervorgeht, daß dieselbe nichts anderes, als 
»eine, ganz trocken gegen den Besitzer, als solchen, ge¬ 
»richtete Klage, auf Rentenzahlung, — folglich ein 
juristisches Unding ist. 
„Und da die unrechtlich angestellte Klage auch durch 
„ die später genommene, auch an sich selbst das petitum 
„derselben nicht zu rechtfertigen vermögende Inscription 
» nicht convalidirt worden ist.» 
» Da also die vorliegenden Erkenntnisse, indem sie 
»eine solche Kläge nicht nur nicht in thesi juris in 
» sich selbst unstatthaft verwerfen, sondern sie in con¬ 
»creto für begründet und sogar für nicht allein 
„auf die libellirten Güter des Beklagten, son¬ 
„dern auch noch altra petitum, auf die ganze Feld¬ 
„mark begründet, — erklären, die angeführten 
»Gesetze aufs direkteste verletzt haben und ein solches 
»Urtheil nicht erhalten werden darf.» 
» Und da, unter diesen Umständen, es nicht nöthig 
vist, auf die, ebenfalls sehr begründeten zweite und 
»dritte Cassationsmittel (wie offenbar gegründet 
sie auch, zumal wegen des wahrhaften double emploi der 
» Sommiers als Beweismittel, erst für den Besitz, und 
» dann auch als erst dadurch zulässiger titre recognitif, 
»allerdings erscheinen) einzugehen, indem das erstere schon 
»für sich allein, sowohl für das Cassatorium, als auch für 
»das Revisorium, durchgreifend entscheidend ist; 
» Aus diesen Gründen das Erkenntniß des pro¬ 
»visotischen Obergerichts vom 19ten März 
»12ten und 15ten Mai, 10ten Juni, 10ten Juli und 
212ten August 1824, zu cassiren und die Rückgabe der 
»Cassationsstrafe zu verordnen, in revisorio über die 
» Appellation des Beklagten, gegen die Kreisgerichts¬ 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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