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gebrauchten Ausdrücken „durch Stöße, Schläge und
Fußtritte mißhandelt- vermöge der nicht zu verkennen¬
den Bedeutung dieser Worte, die Freiwilligkeit dieser Hand¬
lung genügend mit einbegriffen ist, mit Recht daher der
Assenhof in der Bejahung der Frage ein von Seiten der
Geschwornen erfolgtes Anerkenntniß der Freiwilligkeit der
That angenommen hat.
In Erwägung 5) die während des Laufs der öffentlichen
Verhändlung gemachten Anträge der Staatsbehörde zwar gegen
den deutlichen Willen des Art. 277 des Code d'instruction
eriminelle von ihr nicht unterschrieben sind, diese Vorschrift
jedoch nicht unter Strafe der Nichtigkeit gegeben ist. Mithin
in dem eingeleiteten Verfahren die gesetzlichen wesentlichen
Formen nicht verletzt sind, und die gesetzliche Strafe ange¬
wendet worden ist.
A. d. G.
verwirft der Hof das Cassationsgesuch.
Cassationshof. — Sitzung vom 20ten Mai 1829.
Advokat: Levita.
Jncident=Appel. — Unzulässigkeit
Der Appellät, welcher in contumaciam gegen
den Appellanten die Bestätigung des erstrich¬
terlichen Urtheils und Verwerfung des Appels
beantragte, wird dadurch unzulässig nach er¬
folgter Opposition gegen das obergerichtliche
Contumacial=Urtheil incidenter zu appel¬
liren.
Brand — Brand.
Obergerichtshof. — Sitzung vom 23. Mai 1829.
Advokaten: Dernburg — Grode.
Gütertrennungsklage.
Auch bei solchen Ehen, die vor dem bürgerlichen
Gesetzbuche abgeschlossen worden sind, worin
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG