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verbis: » Le prix de vente sera payé par quart à la
St. Martin des années 1809, 1810, 1811 et 1812,
avec intérêts à raison de cinq pour cent par an,
à dater de la St. Martin prochaine, mais seulement du
terme échu chaque fois, le tout entre les mains du ven¬
deur en bons écus sonnants ayant cours, et même si
le vendeur l'exige en piéces de vingt-quatre Kreuzers
à raison de quatre-vingt quatre centimes l'une.» keines¬
wegs periodische Zinsenzahlungen, sondern nur vier¬
malige Zahlung der Zinsen, nämlich jedesmal gleich¬
zeitig mit den vier einzelnen Zielen des Kaufpreises selbst
festgesetzt worden, und in den Worten »avec intérêts à
raison de 5% par an» nur der Zinßfuß, keineswegs ir¬
gend ein wiederkehrender Zahlungstermin der Zinsen
festgesetzt werde; diese Interpretation in der Cassations¬
Instanz nicht mehr platzgreiflich ist, weil das Kreisge¬
richt, indem es seine ganze Entscheidung dieses Gegen¬
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standes einzig auf den Art. 127, gegründet, gerade die
entgegengesetzte Interpretation dieser Bedingung ange¬
nommen hat, und factische Auslegungen der Gerichte be¬
kanntlich der Beurtheilung des Cassationshofes nicht
In Erwägung 2) was den demnach
unterliegen;
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allein hier entscheidenden Sinn des Art. 2277 betrifft,
der Umstand ob derselbe, wie das Kreisgericht sagt,
eine exceptionelle Verfügung bildet, füglich umgangen
werden kann, wenn die Frage: Ob Zinsen vom Preise
verkaufter Immobilien (ihre jährliche Zahlbarkeit
vorausgesetzt,) unter die Verfügung dieses Artikels
zu subsumiren seien? nach den allgemeinen Regeln der
Auslegungskunst bejaht werden kann; dieses aber aller¬
dings der Fall ist, in Erwägung a) die betreffenden
Ausdrücke des Artikels nach ihrem wörtlichen Sinn ganz
allgemein lauten, indem, — nachdem die ersten drei Absätze
einzelne Arten von Leistungen, welche periodisch und ge¬
wöhnlich längstens in Jahresfrist entrichtet werden, be¬
zeichnet hatten, — der vierte Absatz überhaupt alles läng¬
stens in Jahresfrist jedesmal zahlbare umfaßt; und da¬
bei die Darlehns=Zinsen besonders nennt, weil sie unter
den in den ersten drei Absätzen noch nicht aufgeführten
längstens jährlich fälligen Leistungen am häufigsten vor¬
kommen. b) Ein Grund, die allgemein lautenden Wor¬
ten nicht in diesem allgemeinen Sinne anzuwenden, we¬
der in den Motiven der gesetzlichen kurzen Verjährung
noch in dem hier fraglichen Gegenstand ersichtlich ist:
was die Motive betrifft, die von dem Gesetzgeber genom=
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DFG
europäische Rechtsgeschichte