Dagegen mag es als eine unschädliche Zugabe betrachtet
werden, daß hinter jedem Fragmente durch die Buchstaben
E. P. S. angedeutet worden ist, zu welcher von den drey
von Blume angenommenen Massen, aus denen die Pan¬
decten zusammengesetzt seyn sollen, jedes einzelne Fragment
gehöre.
Das bequeme Format, ferner der Druck und das Papier
lassen nichts zu wünschen übrig, und machen dem Verleger
um so mehr Ehre, als er durch den in der That außeror=
dentlich wohlfeilen, nicht in einer Ankündigung nur für
wohlfeil ausgegebenen, Preis (das ganze C. J. Civ. kostet,
wenn es vollendet seyn wird, 3 Thlr. 24 ß.) gezeigt hat,
daß hier keineswegs, wie auch schon das begonnene Unter¬
nehmen selbst an den Tag legt, eine heut zu Tage nur zu
gewöhnliche Speculation beabsichtigt worden sey.
Wenn nun hiernach der Ref. die mancherley Vorzüge
dieser Ausgabe auch willig und gerne anerkennt: so hält er
sich doch für verpflichtet, zugleich auf einige Punkte, die
Schattenseite des Werkes betreffend, aufmerksam zu machen,
besonders zu dem Zweck, damit die Herausgeber bey einem
etwaigen neuen Abdruck darauf Rücksicht nehmen mögen,
falls sie die Ueberzeugung erhalten, daß des Ref. Tadel
nicht ungegründet sey.
Unleugbar haben nämlich die Herausgeber den Abdrud
des Ganzen zu eilig begonnen, bevor sie die nothwendigen
Vorarbeiten zu einem so umfassenden Werke vollendet hatten;
wie sich nicht allein an gar manchen Stellen nachweisen
läßt, sondern auch ihre eigenen Praemonita zur Genüge
andeuten. Auch scheinen die Herausgeber in den Grundsätzen,
nach denen sie die ganze Arbeit durchzuführen beabsichtigen,
noch einigermaßen zu schwanken. Da indessen ein so allge¬
meines Urtheil gar keinen Nutzen hat, so erlaubt sich Ref.
im Folgenden wenigstens einige specielle Erinnerungen vor¬
zubringen.
1) Wenn man auch im Allgemeinen mit der Constituirung
des Tertes zufrieden seyn kann: so dürfte doch dem Verfah¬
ren der Herausgeher, daß sie den Lesarten Haloander':
im Tert viel zu häufig den Vorzug eingeräumt haben, ge¬
wiß von keinem besonnenen Critiker Beyfall geschenkt wer¬
den. Denn Haloander's Abweichungen sind bekanntlich
meistens nichts weiter, als eigenmächtige Conjecturen, wo¬
durch zwar die Latinität verbessert, auch das Verständniß
der Fragmente sehr erleichtert worden seyn mag; aber ohne
daß sich eine absolute Nothwendigkeit solcher willkürlichen
Veränderungen nachweisen ließe. Gewiß würden sich daher
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die Herausgeber ein größeres Verdienst erworben haben,
wenn sie in aller Rücksicht den Florentinischen Text zum
Grunde gelegt hätten und nur im höchsten Nothfall
von ihm abgewichen wären.
2) Die Herausgeber haben in dem einen Praemonitum
versprochen, daß sie die vorzüglichsten Varianten der Halo¬
andrischen Ausgabe in den Noten mittheilen wollten. Eine
neue Vergleichung dieser Ausgabe ist aber wohl schwerlich
von ihnen vorgenommen, sondern es scheint, als hätten sie
sich hierbey lediglich auf Gebauer's Angaben verlassen.
Und doch dürfte eine solche neu angestellte Vergleichung um
so nützlicher und fast nothwendig gewesen seyn, als Ge¬
bauer's Sorgfalt in dieser Hinsicht eben nicht gerühmt
werden kann. Zum Beweise will Ref. nur eine Stelle an¬
führen. In Fr. 25. §. 3. D. loc. (XIX, 2.) lesen, se
viel dem Ref. bewußt ist, alle Ausgaben: Ut opera rustica
suo quoque tempore faciat. Weder Gebauer noch
Schulting (Notae ad Digesta. Ed. Schmallenburg.
geben hier eine Variante Haloander's an, obschon dieser
liest: Suo quaeque tempore. Und wenn von den Heraus¬
gebern so manche andre Lesart Haloanders aufgenom¬
men worden ist, so hätte es diese, welche unter andern
auch von dem Holländischen Philologen Ducker vorgezogen
wird, gewiß mit gleichem Rechte verdient.
3) Ref. hält es für einen Mangel dieser Ausgabe, dem
doch sehr leicht abzuhelfen gewesen wäre, daß nicht alle
Stellen und Sätze, welche von den Römischen Juristen aus
Contracten, Stipulationen, Testamenten u. s. w. angeführt
werden, mit ausgezeichneter Schrift abgedruckt worden sind.
Denn wie viel ein solcher unterscheidender Druck zur schnellern
Uebersicht, zur Erleichterung des Verständnisses der einzelnen
Fragmente beiträgt, ist wohl hinlänglich bekannt, und be¬
darf also keiner besondern Nachweisung. Manche unter den
Gothofredischen Ausgaben (unter andern auch Pars Secun¬
dus) hätten in dieser Rücksicht den Herausgebern zum
Muster dienen können, wenn gleich hierbei noch oft eine
Verbesserung anzubringen gewesen wäre.
Wenn nun schon wegen dieser nicht geschehenen Berück¬
sichtigung aller Stellen eine große Ungleichheit der Ausgabe
in die Augen springt: so fällt es noch mehr auf, daß nicht
einmal die aus Leges angeführten Worte überall, wenn
gleich an den meisten Stellen, durch ausgezeichneten Druck
unterschieden worden sind, wie z. B. Fr. 1. D. ad L. Rhod.
de jact. (XIV, 1.) zeigt. Man wende hier nicht ein,
daß in diesem Fragmente nicht die wirksichen Worte der