Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

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der Flamen dialis, ihnen die hundert Patres des ältesten 
der einzelnen Häuser und Familien zunächst auf dem Cultus 
Senats ihnen ursprünglich allein die Auspicien. Wie an 
dieses höchsten Gottes ruhten, so daß jedes Haus wiederum 
diesen ältesten Staat, der fortwährend als die Basis des 
zunächst als eine Kirche des großen Römischen Schutzgottes, 
ganzen Römischen Wesens erschien, die Latinische Colonie 
als ein Tempel Jupiters dastand*). 
sich anschloß, und bald auch eine Sabinische, so daß zu 
Diese schöne Einheit in der ursprünglichen Anlage der 
den alten Luceres auch die Ramnes und Tities hinzuka¬ 
AltRömischen Kirchen- oder SacralVerfassung ward aber, 
men, behielt jede der beiden neuen Tribus ihre alte Natio¬ 
fast wie im neuern Rom, dadurch gestört, daß neben dem 
nalGotttheit, jene den Mars, diese den Quirinus *), 
höchsten Gotte noch eine immer größere Zahl anderer Gott¬ 
während der Gott des ältesten Stammes nach wie vor zu¬ 
heiten verehrt, und so durch eine Menge untergeordneter 
gleich Schutzgott Roms und des Römischen Staats als sol¬ 
SacralGenossenschaften die Entwicklung der Einen und ur¬ 
chen blieb, wenn gleich sein wahrer Name, so wie der 
sprünglichen HauptKirche gestört ward. Der Grund dieser 
seiner Stadt fortdauernd ein heiliges Priestergeheimniß war. 
Mannigfaltigkeit lag darin, daß jede zum ursprünglichen 
Wie zu den Aborigines die Latini hinzutraten, ward diese 
Römischen Staate neuhinzutretende Gemeinheit ihre seitheri¬ 
Verbindung als solche durch die Sacra der Vesta geheiligt, 
gen Sacra behielt **), und die durch die Verbindung ent¬ 
an denen auch in der Folge jeder Haupttheil des Volkes 
standene neue Genossenschaft als solche wiederum zur rechten 
Theil nahm **). Wie zu beiden die Sabini hinzukamen, 
Einigung unter den Schutz besonderer Sacra gestellt ward.- 
ward diese neue Verbindung dadurch geheiligt, daß sie unter 
Die aus dem Reatinischen Gebiete stammenden „Sa¬ 
den Schutz der Curis oder Juno gestellt ward und alle drei 
crani" ***) bildeten als die s. g. Aborigines den anerkann¬ 
vereinten Stämme die Sacra Curitis oder Quiritis in drei¬ 
ten Stamm des ganzen nachfolgenden Staats. Sie waren 
ßig besondern SacralGenossenschaften, den Curiae, feierten, 
wahrscheinlich eins mit der späteren Tribus der „Luceres" 
welche, da nach diesen Kirchspielen der Populus Romanus 
ihnen gehörte der Deus totius mundi, oder Jupiter, ihnen 
fortan in seinen öffentlichen Versammlungen auftrat und 
stimmte, den Namen: Quirites, veranlaßten **). 
Festus: „Herceus Jupiter intra conseptum domus cujus¬ 
que colebatur, quem etiam deum penetralem appellabant." 
*) Festus. „Ordo sacerdotum. Maximus videtur Rex, de- 
Daher war Jupiter, so wie der Erste unter den Gottheiten des 
inde Dialis, post hunc Martialis, quarto loco Quirinalis, 
Staats, so auch der Erste unter den Penaten jedes Hauses. 
quinto Pontifex maximus." 
Daher erklärt es sich auch, wenn z. B. von Jupiter Cicero 
u. s. w. die Rede seyn kann. 
*) Festus: „Sex Vestae sacerdotes constitutae sunt, ut po¬ 
pulus pro sua quaque parte haberet ministram sacrorum, 
*) Dieses zeigte sich auch in der Folge noch hinsichtlich der dem 
quia civitas Romana in sex est distributa partes, in primos 
Römischen Reiche einverleibten Völker und Städte. Daher 
secundosque Titienses, Ramnes, Luceres." 
sagt Festus: „Municipalia sacra vocantur, quae ab initio 
habueruut ante civitatem Romanam acceptam, quae obser¬ 
**) Festus: „Curiae etiam nominantur, in quibus uniuscu¬ 
vare eos voluerunt Pontifices, et eo more facere, quo 
jusque partis populi Romani quid geritur; quales sunt eae, 
adsuessent antiquitus." 
in quas Romulus populum distribuit numero triginta; .. 
ut in sua quisque curia sacra publica faceret, feriasque 
4**) Festus: „Sacrani appellati sunt Reate orti, qui ex septi¬ 
observaret. — Curiales flamines curiarum sacerdotes 
montio Ligures Siculosque exegerunt, nam vere sacro nati 
Curiales mensae, in quibus immolabatur Junoni, quae 
erant;" d. h. die ganze in einem heiligen Jahre geborene Ju¬ 
Curis est appellata. Curitim Junonem apellabant, qui- 
gend war dem Gotte der Nation geweiht und mußte später 
eandem ferre hastain putabant." 
unter seiner Leitung (der Sage nach durch den Vogel Picus) 
die ihr verhießenen Wohnsitze aufsuchen und dort ihrem Gotte 
(Schluß folgt) 
ein Heiligthum errichten. 
Göttingen, in der Expedition der allgemeinen juristischen Zeitung. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für
	        
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