Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

Allgemeine 
ische 
Zeitung. 
Herausgegeben 
von 
Chr. Fr. Elvers, 
ord. öffentl. Prof. der Rechte in Rostock. 
— 
Mittwoch, den 7. July 1830. 
Dritter Jahrgang. Nr. 54. 
Ueber die Collocation der Klagekosten im Con¬ 
hatte, wurde wegen der Geringfügigkeit der Masse von dem 
cürse, ein Rechtsfall. 
höchstpreislichen Obergericht zum ConcursRichter constituirt; 
daher der Kaufmann M., nachdem das Concursproclam 
ertrahirt war, tempestive d. h. innerhalb 12 Wochen nach 
Der Kaufmann M. zu F. im Herzogthum Schleswig 
Ablauf des zum 3ten Mal extrahirten Proclams seine Wech¬ 
klagte eine Wechselforderung wider seinen Debitor N. N., 
selforderung nebst Zinsen, so wie die ad promovendum 
der unter dem Foro superiori stand, bei dem Schleswigschen 
concursum verwandten Ausklagekosten von 33 Rthlr. 374 ß. 
Obergericht auf Gottorff im unclausulirten Mandats¬ 
profitirte. In der unterm 19. Januar 1829 eröffneten Prio¬ 
processe ein und bat, als nach drei Mandaten die Zahlung 
ritätsUrtel, wurde derselbe indeß von dem committirten Con¬ 
nicht erfolgte, die Wardirung unterm 17 August 1827 
curs Gericht inter chirographarios pro rata mit den sämmt¬ 
zwecklos vollstreckt war, die sechswöchige ReluitionsFrist ver¬ 
lichen Einklagekosten collocirt. Der Kaufmann M. appellirte 
strichen, auch der Schuldner keine zweckdienlichen Mittel zur 
von der abgesprochenen Urtel und prosequirte zur Ersparung 
Abwendung des Concurses angegeben hatte, daß Concursus 
der Kosten, jedoch unter Vorbehalt der Appellation und 
creditorum über dessen sämmtliche Haabe und Güter zu 
demnächstiger Salvirung der Nothfristen das ergriffene Rechts¬ 
Recht erkannt werde. Dem Debitor wurde indeß noch ein¬ 
mittel unterm 2 März d. J. auf dem Wege der Supplica¬ 
mal eine 14tägige Frist unterm 10. December 1827 ertheilt, 
tion, indem er seine Beschwerde darin setzte, daß er inter 
um Mittel zur Abwendung des Concurses anzugeben, dem¬ 
chirographarios mit den ad promovendum concursum 
selben aber zugleich eröffnet, daß er widrigenfalls zu gewär¬ 
verwandten Kosten collocirt und nicht im Gegentheil, dem 
tigen habe, daß auf ferneres Anhalten des Creditors der 
Rechte gemäß inter realiter privilegiatos. — Da das 
Eoncurs sofort werde erkannt werden. Dieser Befehl wurde 
ConcursGericht fünf Creditoren mit ad promovendum con¬ 
dem Schuldner unterm 20. December 1827 insinuirt, der 
cursuin verwandten Kosten inter realiter privilegiatos 
von mehreren Seiten ausgeklagt und wardirt um Anstand 
collocirt hatte, so suchte der Anwald zunächst den Begriff 
bat, da er nach beigebrachten Papieren Hoffnung hatte, sich 
der ad promovenduin concursum verwandten Kosten nach 
noch mit seinen Gläubigern zu arrangiren. Als indeß meh¬ 
der Ansicht des Gerichts negativ festzustellen, um dadurch 
rere Monate verstrichen, ohne daß der Debitor seinen Cre¬ 
zu ermitteln, ob und mit welchen Kosten sein Client, der 
ditor M. weiter benachrichtigte, wollte dieser um Eröffnung 
Kaufmann M. inter realiter privilegiatos hätte collocirt 
des Concurses einkommen, als derselbe erfuhr, daß bereits 
werden müssen. Er zeigte, wie das Judicium a quo 
die Stadtbehörde wegen ausgeklagter Stadtgefälle denselben 
wenigstens früher alle Einklagekosten in dieser Classe collocirt 
movirt habe. Der Magistrat, der den Concurs impetrirt 
habe, weil die Bitte pro concursu creditorum nicht ohne 
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Max-Planck-Ins
	        
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