Allgemeine
ische
Zeitung.
Herausgegeben
von
Chr. Fr. Elvers,
ord. öffentl. Prof. der Rechte in Rostock.
—
Mittwoch, den 7. July 1830.
Dritter Jahrgang. Nr. 54.
Ueber die Collocation der Klagekosten im Con¬
hatte, wurde wegen der Geringfügigkeit der Masse von dem
cürse, ein Rechtsfall.
höchstpreislichen Obergericht zum ConcursRichter constituirt;
daher der Kaufmann M., nachdem das Concursproclam
ertrahirt war, tempestive d. h. innerhalb 12 Wochen nach
Der Kaufmann M. zu F. im Herzogthum Schleswig
Ablauf des zum 3ten Mal extrahirten Proclams seine Wech¬
klagte eine Wechselforderung wider seinen Debitor N. N.,
selforderung nebst Zinsen, so wie die ad promovendum
der unter dem Foro superiori stand, bei dem Schleswigschen
concursum verwandten Ausklagekosten von 33 Rthlr. 374 ß.
Obergericht auf Gottorff im unclausulirten Mandats¬
profitirte. In der unterm 19. Januar 1829 eröffneten Prio¬
processe ein und bat, als nach drei Mandaten die Zahlung
ritätsUrtel, wurde derselbe indeß von dem committirten Con¬
nicht erfolgte, die Wardirung unterm 17 August 1827
curs Gericht inter chirographarios pro rata mit den sämmt¬
zwecklos vollstreckt war, die sechswöchige ReluitionsFrist ver¬
lichen Einklagekosten collocirt. Der Kaufmann M. appellirte
strichen, auch der Schuldner keine zweckdienlichen Mittel zur
von der abgesprochenen Urtel und prosequirte zur Ersparung
Abwendung des Concurses angegeben hatte, daß Concursus
der Kosten, jedoch unter Vorbehalt der Appellation und
creditorum über dessen sämmtliche Haabe und Güter zu
demnächstiger Salvirung der Nothfristen das ergriffene Rechts¬
Recht erkannt werde. Dem Debitor wurde indeß noch ein¬
mittel unterm 2 März d. J. auf dem Wege der Supplica¬
mal eine 14tägige Frist unterm 10. December 1827 ertheilt,
tion, indem er seine Beschwerde darin setzte, daß er inter
um Mittel zur Abwendung des Concurses anzugeben, dem¬
chirographarios mit den ad promovendum concursum
selben aber zugleich eröffnet, daß er widrigenfalls zu gewär¬
verwandten Kosten collocirt und nicht im Gegentheil, dem
tigen habe, daß auf ferneres Anhalten des Creditors der
Rechte gemäß inter realiter privilegiatos. — Da das
Eoncurs sofort werde erkannt werden. Dieser Befehl wurde
ConcursGericht fünf Creditoren mit ad promovendum con¬
dem Schuldner unterm 20. December 1827 insinuirt, der
cursuin verwandten Kosten inter realiter privilegiatos
von mehreren Seiten ausgeklagt und wardirt um Anstand
collocirt hatte, so suchte der Anwald zunächst den Begriff
bat, da er nach beigebrachten Papieren Hoffnung hatte, sich
der ad promovenduin concursum verwandten Kosten nach
noch mit seinen Gläubigern zu arrangiren. Als indeß meh¬
der Ansicht des Gerichts negativ festzustellen, um dadurch
rere Monate verstrichen, ohne daß der Debitor seinen Cre¬
zu ermitteln, ob und mit welchen Kosten sein Client, der
ditor M. weiter benachrichtigte, wollte dieser um Eröffnung
Kaufmann M. inter realiter privilegiatos hätte collocirt
des Concurses einkommen, als derselbe erfuhr, daß bereits
werden müssen. Er zeigte, wie das Judicium a quo
die Stadtbehörde wegen ausgeklagter Stadtgefälle denselben
wenigstens früher alle Einklagekosten in dieser Classe collocirt
movirt habe. Der Magistrat, der den Concurs impetrirt
habe, weil die Bitte pro concursu creditorum nicht ohne
54
Max-Planck-Ins