Inhalt.
Mr
Deutschland.
Todesurtheile gegen Johann Friedrich Bommberg.
nächster Mordversuch — Strafe von
Raub —
Minderjährigen.
Muß in Ländern, wo das gemeine deutsche Strafrecht
Anwendung findet, im Falle einer durch eine absolut
tödtliche Verletzung verursachten Tödtung, gegen den
geständigen Thäter unbedingt auf Todesstrafe, nach
Art. 137. der C. C. C., erkannt werden?
Einige Bemerkungen aus einem von dem Her¬
ausgeber 1829 verfaßten Gutachten.
Ausland.
Europa.
Brittisches Reich.
England.
Systematische Schwindelek in England.
Mitgetheilt von Herrn Dr. C. W. Asher in
Hamburg.
Schottland.
Vorläufige Nachricht von dem Mörder und Menschen¬
fleischverkäufer Burke.
Irland.
Zur Kenntniß des Zustandes jenes Landes und seiner
Rechtspflege.
Bericht eines Augenzeugen über eine Assisensitzung
vom 31. März 1828.
Frankreich.
Zur Kenntniß des Verfahrens der französischen Ge¬
schwornen.
Selbstmord eines Geschwornen.
einen reisenden Hand¬
Unterschlagung von Geldern durch
lungsdiener.
Zur Charakteristik des Vertheidigungswesens in
Frankreich.
Merkwürdige Sceue im Gerichtssaal.
Mit einer seltsamen Ge=
Angebliche Vergiftungssucht.
richtsscene.
Merkwürdiger Mordversuch.
Vergiftung eines eilfjährigen Mädchens durchzeinen vier¬
zehnjährigen Knaben.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
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