Hefte dieser Annalen S. 195 u. f. unternomme=
nen Arbeit, von einem bereits literarisch ehrenvoll
bekannten Mitgliede eines der ältesten und ausge=
zeichnetesten deutschen Spruchcollegien, deren Vol¬
lendung man nur mit Begierde entgegensehen
kann. Es besteht diese nämlich in einer Redak¬
tion der bei jenem hohen Gerichte in den Jahren
1815—1827 vorgekommenen Criminalrechtsfälle,
im Sinne der erwähnten Aufforderung, welche der
Bearbeiter unter folgende Rubriken zu bringen be=
absichtigt: Tödtung mit Ausschluß des Kindermordes
(12 Fälle), Kindermord (12 Fälle), Abortus
procuratio (4 Fälle), Corporis violatio (17
Fälle), Nothzucht (7 Fälle), Brandstiftung (9
Fälle), Incest (7 Fälle), Bigamie (7. Fälle),
Fälschungen (1 Fall), Raub (4 Fälle), Dieb¬
stahl (über 300 Fälle), Betrug, Unterschlagung,
Meineid u. s. w. (47 Fälle), verschiedenartige
Verbrechen (17 Fälle).
Von welchem entschiedenen Nutzen ähnliche
Zusammenstellungen von mehreren Gerichten seyn
würden, brauche ich den Praktikern, denen diese
Zeitschrift hauptsächlich bestimmt ist, um so went=
ger auseinander zu setzen, als sie das Bedürfniß
eines Anhaltspunkts für das Arbitrium, bei Ent¬
scheidungen nach gemeinem Rechte, gewiß täglich
Vorage
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