Full text: Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 3 = H. 5/6 (1829))

Hefte dieser Annalen S. 195 u. f. unternomme= 
nen Arbeit, von einem bereits literarisch ehrenvoll 
bekannten Mitgliede eines der ältesten und ausge= 
zeichnetesten deutschen Spruchcollegien, deren Vol¬ 
lendung man nur mit Begierde entgegensehen 
kann. Es besteht diese nämlich in einer Redak¬ 
tion der bei jenem hohen Gerichte in den Jahren 
1815—1827 vorgekommenen Criminalrechtsfälle, 
im Sinne der erwähnten Aufforderung, welche der 
Bearbeiter unter folgende Rubriken zu bringen be= 
absichtigt: Tödtung mit Ausschluß des Kindermordes 
(12 Fälle), Kindermord (12 Fälle), Abortus 
procuratio (4 Fälle), Corporis violatio (17 
Fälle), Nothzucht (7 Fälle), Brandstiftung (9 
Fälle), Incest (7 Fälle), Bigamie (7. Fälle), 
Fälschungen (1 Fall), Raub (4 Fälle), Dieb¬ 
stahl (über 300 Fälle), Betrug, Unterschlagung, 
Meineid u. s. w. (47 Fälle), verschiedenartige 
Verbrechen (17 Fälle). 
Von welchem entschiedenen Nutzen ähnliche 
Zusammenstellungen von mehreren Gerichten seyn 
würden, brauche ich den Praktikern, denen diese 
Zeitschrift hauptsächlich bestimmt ist, um so went= 
ger auseinander zu setzen, als sie das Bedürfniß 
eines Anhaltspunkts für das Arbitrium, bei Ent¬ 
scheidungen nach gemeinem Rechte, gewiß täglich 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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