Volltext : Juristische Bibliothek von neuen juristischen Büchern und Abhandlungen (Bd. 4 = St. 1-4 (1780))

Juristische  Bibliothek.
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bung  der  in  der  C.  G.  O.  angenommenen  Parität -
  von  drey  gegen  fünf  Stimmen  zu  bestellen -
  seyn,  damit  bey  dem  zufälligen  Abgang  eines -
  oder  des  andern  Mitglieds,  dennoch  der  Senat -
  immer  für  vollzählich  gehalten  werden
könnte.  Ein  Senat  würde  bey  der  Anzahl  von
25  Beysitzern  nach  dem  im  W.  F.  begründeten
Religions  Verhältniß  mit  5.  catholischen  und
4.  evangelischen  Mitgliedern  besetzt  werden;
dabey  sich  aber  von  selbst  versteht,  daß  erstere
gegen  die  evangelischen,  wenn  gleich  von  den
vieren  einer  fehlte,  keine  Mehrheit  machen  koͤnnen. -
  Die  bisher  erlaubte  Recusationen  werden -
  in  dieser  Verfassung  hoffentlich  kuͤnftig  desto -
  seltener  seyn,  je  mehr  die  bisherigen  Künsteleyen -
  mit  den  Senaten  und  dem  Referenten
hiebey  entfernet  werden.  Ob  die  Freyheit  insgeheim -
  ein  oder  andern  Assessor  verbitten  zu  dürfen, -
  noch  ferner  zuzulassen,  oder  zu  beschraͤnken, -
  ist  einer  nähern  Ueberlegung  würdig.
Durch  die  Unveränderlichkeit  der  Senate  wird
die  Schwierigkeit  der  Recurrenz  fürs  vergangene -
  von  selbst  wegfallen.  Fürs  künftige  wäre
in  dem  Fall,  da  aus  nothdringlichen  Ursachen
auf  die  vorgedachte  Art  und  Weise  eine  Versetzung -
  eines  Assessors  geschehen,  bey  der  Recurrentsache -
  allein  darauf  zu  sehen,  wo  der  Referent -
  jetzt  sitzt.  Der  Fall  wird  wahrscheinlich
selten  seyn;  wenn  er  aber  unvermeidlich  ist,  so
müssen  die  Partheyen  denken,  wie  es  dann  gegangen -

Vorege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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