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Diese Schrift ist eine der merkwürdigsten Erscheinun¬
gen unsers Jahrhunderts. Der Gegenstand, die hän=
delnden Personen, und die Gerichtsstellen, welche in
derselben vorkommen, fodern unsre volle Aufmerksam=
keit, Leser, die bey wichtigen Staatsbegebenheiten nicht
ganz gleichgültige Zuschauer sind, werden dem Verfasser
für dieß Geschenk den wärmsten Dank wissen, und zu=
gleich den Fleiß und die ausgebreitete Einsicht nicht mis=
Die
kennen, mit denen dieser Stoff bearbeitet ist.
Schreibart ist deutlich und fliesend, aber nicht immer rein
und oft mit gesuchten Gleichnißreden und Allegorien ver=
brämt, welche als Spiele des Witzes in solch einer ernst=
haften Sache einen sonderbaren Kontrast machen. Wir lie=
fern hier einen der Kürze unsers Plans gemäsen Auszug
aus dieser merkwürdigen Abhandlung; nur bedauern wir,
daß einige in dieser Materie passende Urkundrn nicht kön=
nen in ihrem ganzen Umfange mitgetheilt werden.
I. Kap. Geschichte des Rechtsstreits. Jn Han=
sinne, einem Orte des lüttichen Bisthumes, ist eine welt=
liche einfache Pfründe errichtet, welche nachher im un¬
eigentlichen Sinne die Hansinner Präpositur genannt
ward. Der lezte Besitzer derselben war Archidiakon von
Trapp Stiftsherr in Lüttich, welcher im April 77. starb.
Da sich nun keiner fand, dem das Recht, dies Benef=
cium zu vergeben, zukam: so ertheilte es der Fürstbischof
von Lüttich nach Vorschrift der Konkordaten an Frey=
herrn Maximilian von Weichs. Dieser erhielt durch den
Archidigkon, wiels die Gewohnheit im luttichern Bis¬
thume eingeführt hat, Besitz und Einsetzung in die erle=
digte Pfrunde. Jndeß verbreitete sich der Ruf: Kar¬
dinal von Bernis halte sich als Abt von S. Medard
zur Vergebung dieses Beneficiums berechtiget, und ha=
be es auch schon an seinen Enkel Peter von Bernis über=
tragen. Baron von Weichs wirkte deswegen von dem
lüt
Max-Planck-Institut für
FG
europäische Rechtsgeschichte