Full text: Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 6 (1797))

166 X. Bremens Druk unte | | 
Requisitionen in die nahen Ortschaften, ver¬ 
langten beherbergt und verpflegt zu werden, be¬ 
stimmten die Preise verschiedener Dinge selbst, 
und entnervten durch dieß, auch durch ununterbrochen 
begehrte Fuhrlieferungen den Landmann auf eine 
Reihe von Jahren. Ohne alle Requisitionen ka¬ 
men in großen Abtheilungen den 21 Merz zur 
englischen Armee sich rechnende Menschen und 
Pferde an, fielen ein, wo es ihnen immer gut 
dünkte, erpreßten vom Bauer, was übrig war, 
mißhandelten den Klagenden, zernichteten durch 
Jagdunfug die Hoffnung der Staaten, und 
erlaubten sich empörende Ausschweifungen. 
Mit jedem Tage wurden der Bedrükungen meh¬ 
rere. Du Plat legte den 4 April dem Senat ei= 
nen auf stärkere Befestigung der Stadt Bremen 
angelegten Plan vor, und eröffnete, daß es nur 
noch auf die Frage, „wie die Stadt zu befesti¬ 
„gen seye?" ankomme, und verlangte die Kar¬ 
ten der Gegend und der Festungswerke. Als der 
Rath erwiederte, daß man auf diesen Antrag sich 
zu erklären ausser Stande wäre, erfolgte die 
Antwort, „daß, da das Königl. Churfürstl. 
„Ministerium zu Hannover die Besezung der 
„Stadt zur Vertheidigung des Niedersächsischen 
„Kreises und der Churbraunschweigischen Lande 
„nothwendig erklärte, die weitern militairischen 
„Anstalten eine Folge davon seyen, und das 
über 
„Ministerium überall nicht gemeint sey, 
„jeden Punkt in besondere Correspondenz sich 
„ein= 
— 
Max-Planck-institut für 
Universität 
Marburg 
D 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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