166 X. Bremens Druk unte | |
Requisitionen in die nahen Ortschaften, ver¬
langten beherbergt und verpflegt zu werden, be¬
stimmten die Preise verschiedener Dinge selbst,
und entnervten durch dieß, auch durch ununterbrochen
begehrte Fuhrlieferungen den Landmann auf eine
Reihe von Jahren. Ohne alle Requisitionen ka¬
men in großen Abtheilungen den 21 Merz zur
englischen Armee sich rechnende Menschen und
Pferde an, fielen ein, wo es ihnen immer gut
dünkte, erpreßten vom Bauer, was übrig war,
mißhandelten den Klagenden, zernichteten durch
Jagdunfug die Hoffnung der Staaten, und
erlaubten sich empörende Ausschweifungen.
Mit jedem Tage wurden der Bedrükungen meh¬
rere. Du Plat legte den 4 April dem Senat ei=
nen auf stärkere Befestigung der Stadt Bremen
angelegten Plan vor, und eröffnete, daß es nur
noch auf die Frage, „wie die Stadt zu befesti¬
„gen seye?" ankomme, und verlangte die Kar¬
ten der Gegend und der Festungswerke. Als der
Rath erwiederte, daß man auf diesen Antrag sich
zu erklären ausser Stande wäre, erfolgte die
Antwort, „daß, da das Königl. Churfürstl.
„Ministerium zu Hannover die Besezung der
„Stadt zur Vertheidigung des Niedersächsischen
„Kreises und der Churbraunschweigischen Lande
„nothwendig erklärte, die weitern militairischen
„Anstalten eine Folge davon seyen, und das
über
„Ministerium überall nicht gemeint sey,
„jeden Punkt in besondere Correspondenz sich
„ein=
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Max-Planck-institut für
Universität
Marburg
D
europäische Rechtsgeschichte