Full text: Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 6 (1797))

des vertraulichen Vernehmens der rc. 
Nothwendigkeit und den ohnfehlbaren Nuzen ei¬ 
nes vertraulichen Vernehmens sonnenklar vor Au¬ 
gen; um so mehr ist aber deren gleichwohl unter¬ 
bliebene Ausübung von ihnen allen anjezo zu be¬ 
klagen, als in der seither verflossenen Zeit die al¬ 
lerbedenklichsten und für das gesammte Collegium 
Civitatense allermißlichsten Umstände keineswegs 
ab=sondern vielmehr immer zugenommen haben. 
§. 4. 
Wer nur den geringsten Einwurf hiergegen 
zu machen gedächte, der würde erst alle Erfah¬ 
rung in Zweifel ziehen müssen, oder die großen 
und Hauptveränderungen beflissentlich mißkennen 
wollen, welche seit dem Anfang des gegenwärti¬ 
gen Jahrhunderts unser deutsches Vaterland hin 
und wieder an so mancherley Orten, so stark und 
so schnell nacheinander, als wie eine Flut über¬ 
schwemmet, dahin gerissen und umgekehret, daß 
von dem an selbst die allgemeinen Reichsgeschäf¬ 
te eine ganz andere Art und Gestalt, als sie vor¬ 
hin nicht gehabt hatten, an sich genommen haben. 
Leider! fehlet es dabey auch nicht an beson¬ 
dern Beyspielen, welche überzeugend belehren, daß 
in einigen der verflossenen Jahren theils aus Ab¬ 
gang sicherer Nachrichten, theils wegen Mangel 
des kollegialischen vertraulichen Beystandes, ver¬ 
schiedenes hin und wieder vorgegangen, welches 
von nun an allen Reichsstädten einen unwieder¬ 
bringlichen Nachtheil verursachet hat. 
A4 
§. 5. 
— 
Max-Planck-Institut für 
Phlips Universität 
Marburg 
DF 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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