Staats=Schrifften
19
„, eigenes Blut auszugeben, dieweil er sie,
„ da sie doch seiner Toͤchter Maͤnner gewesen,
„ um das ihrige gebracht habe. Alle ande¬
re Bayerische Geschicht=Schreiber haben Ru¬
dolphum wegen seiner Willfaͤhrigkeit, daß er
denen Hertzogen in Bayern, was ihnen Con¬
radinus geschenckt, sogleich eingeraumt, belo¬
bet, und seine Langmuth gegen Hertzog Hein¬
rich und Otten aus Bayern, bey so grosser
Widersetzlichkeit bewundert. Allein der Herr
Verfasser drehet alles um, bey ihme muß der
gutige Kayser Rudolph unfreundlich, hinge¬
gen die damalige Hertzoge in Bayern, so
widerspenstig sie auch gewesen, Kaysers Ru¬
dolphi grosse Wohlthäter seyen. Diese An=
zuͤglichkeiten seynd aber nur ein Eingang zu
dem, was er in diesem 5. vorzuspieglen wil¬
lens gewesen, nemlich die Bayerische Anspruͤ¬
che auf Schwaͤbische und Fraͤnckische Lander
derer Staͤnden, und auf Reichs=Staͤdte zu
regen, ob ihm nun gleich sein Gewissen ge¬
sagt, daß sie alle Boden-los seyen; so hater
sich doch zu helffen, und etwas vorzubringen
gewust, Er braucht die Kunst fein in Gene¬
ralibus zu bleiben, und den Leser mit der Ver¬
sicherung abzuspeisen: „ daß er all-stündlich
„ die ansehnliche Patrimonial Guͤter, Lehen,
„ und andere Guͤter namhafft machen koͤnne,
„ welche Kayser Rudolphus denen Hertzogen
„ in Bayern durch einen Macht=Spruch ab¬
„ erkannt habe. Damit es aber nicht schei¬
ne, man soll ihm auf dieses sein blosses Wort
trauen; so berufft er sich not. b. auf Lehmanns
Speyeri=
WURTTEMBERGISCHE
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
LANDESBIBLIOTHEK
STUTTGANT
DFC
europäische Rechtsgeschichte