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Voruntersuchung ein öffentlicher Ankläger auftritt, bekommt -
der Prozeß Haltung und Consequenz. Diesem
Ankläger steht mit gleichen Waffen der Defensor gegenüber, -
und in der Mitte steht der Richter, während er
nach dem deutschen Prozesse Ankläger und Richter seyn
muß; daher kommt es dann, daß der Richter die Untersuchung -
immer beliebig ausdehnen, auf Verbrechen,
die er sich träumt, hin inquiriren, und so Gefährde
spielen kann; daher kommt es auch, daß der Inculpat
und der Defensor nie wissen, wogegen die Vertheidigung -
wirklich gerichtet seyn soll. Diese Stellung des
Richters wird noch um so gefährlicher, da der deutsche
Prozeß gar keine Publicität kennt, und so einen wahrhaft -
gefährlichen Charakter von Heimlichkeit und List
bekommt. Unsere theo etischen Criminalisten wissen
nicht, wie elend unsere Praxis ist. Da der Inculpat
nur von der Willkühr des Inquirenten, und des von
diesem besoldeten Schreibers abhängt, so kann es sich
leicht treffen, daß die protocollirten Aeußerungen des
Inculpaten ganz entstellt und abgeändert dem erkennenden -
Gerichte bekannt werden. Bei der schleppenden -
Methode des Diktirens vergißt der Inquirent einen
Theil der Erzählung, diktirt nun nach Belieben zu
Protokoll, hütet sich weise, seine suggestiv gestellten
Fragen protocolliren zu lassen, und das erkennende
Gericht muß nun diesen stummpapierenen, untreuen
und unvollständigen Verhandlungen trauen."
kung des Untersuchungsprozesses zusammen. Unser
Verfahren muß wieder eine Grundlage erhalten, die
bei dem Inquisitionsprozesse vergeblich gesucht wird,
und nur durch wohlverstandenen Anklageprozeß geliefert -
werden kann."
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Max-Planck-Institut für
euro