Full text: Beyträge zur juristischen Biographie, oder genauere litterärische und critische Nachrichten von dem Leben und den Schriften verstorbener Rechtsgelehrten auch Staatsmänner, welche sich in Europa berühmt gemacht haben (Bd. 6, St. 1 (1780))

VII. Heinrich Bocer. 
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betrat, versetzte ihn bald in eine bequemere Lage, und 
wurde der Grund zum Glüͤcke seines ganzen Lebens. 
Denn als er im folgenden Jahre von der Juristen¬ 
fakultat allda das Doktorat erhalten hatte, legte er seine 
Geschicklichkeit mit Vorlesungen und oͤffentlichen Dispu¬ 
tationen so eifrig an den Tag, daß ihn schon 1587. das 
Wuͤrtembergische Hofgericht unter die Beysitzer desselben 
aufnahm. Das Jahr 1595. brachte Bocern auch die 
Lehrstelle des Lehn- und peinlichen Rechts zu wege, (zum 
Urthelsprechen in der Fakultät aber ward er erst 1603. 
zugelassen,) und von dieser Epoche an widmete er seine 
meisten Kraͤfte den gewoͤhnlichen Universitäͤtsgeschaͤften, 
an welchen er immer das groͤßte Vergnuͤgen empfand. 
Dieser Ursache wegen lehnte er die Wuͤrde eines Vice¬ 
kanzlers zu Stuttgard von sich ab, womit der Herzog, 
Friedrich, im Jahre 1604. seine Verdienste belohnen 
wollte. Ein anderer Bewegungsgrund mochte wohl die 
mehr und mehr anwachsende Leibesschwachheit seyn, de¬ 
ren Wirkungen er eine geraume Zeit des männlichen 
Alters erdulden mußte. Und dennoch kam er, bey Beob¬ 
achtung einer strengen Diaͤt, zu ziemlich hohen Jahren. 
Er starb erst am 5. Julius 1630. nachdem ihm Johann 
Friedrich, der Nachfolger des Herzogs, Friedrich, von 
Wuͤrtemberg bereits 1608. den Rathscharakter gegeben 
hatte, als ein vorzuͤgliches Merkmaal der gnaͤdigsten 
Zuneigung. 
Jm Jahre 1585. heyrathete er Balth. Reyers, 
des Würtembergischen Hofgerichtsadvokaten, Wittwe, 
eine geborne Rieppin; nach deren Tode Johann Halb¬ 
ritter, ein nicht unbekannter tuͤbingischer Rechtslehrer, 
1607. sein Schwiegervater wurde. Beyde Ehen blie¬ 
ben jedoch unfruchtbar. *) Desto freygebiger konnte er 
sich 
Bocers Lobredner, den ich zuletzt anführen werde, 
macht hierbey S. 47. eine Anmerkung, die leider! auf 
man- 
Volage: 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschicht
	        
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