Full text: Beyträge zur juristischen Biographie, oder genauere litterärische und critische Nachrichten von dem Leben und den Schriften verstorbener Rechtsgelehrten auch Staatsmänner, welche sich in Europa berühmt gemacht haben (Bd. 6, St. 1 (1780))

VI. Peter Faber. 
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dem gedachten Orte 1604. in 4. besonders ans 
Licht getreten sind,) und de Magistratibus Roma¬ 
Die letzte Abhand¬ 
norum, wieder aufgelegt. 
lung allein stehet nun auch in dem Sallengrischen 
Nouo Thesauro Antiquit. Roman. Band III. S. 
1113-1167. und hat vornehmlich die römischen 
Das dritte Buch 
Consuln zum Gegenstande. 
folgte zu Lion 1595. und ward ferner zu Geneve 
1611. auf 21 Alph. in 4. gedruckt. Zu diesem 
Exemplare ist eine lateinische Uebersetzung der grie¬ 
chischen Stellen gekommen. Die ersten zwey Bu¬ 
cher verließen von neuem zu Geneve 1660. in 4. 
die Presse, ohne Anhang des dritten. Wer sie 
also alle drey zusammen besitzt, der hat eine ziem¬ 
liche Seltenheit. Vriemont meldet in den Athe¬ 
nis Frisiacis, S. 847. daß Joh. Arntzen zu Fra= 
necker 1757. eine abermalige Ausgabe des ganzen 
Werks in Folio veranstaltet habe, welche bald erschei¬ 
nen wuͤrde. Die Sache mag aber wohl ins Stecken 
gerathen seyn; wenigstens habe ich nirgends ein 
Exemplar angefuͤhrt bemerket, oder selbst gesehen. 
Faber bleibt auch hier seinem Vorsatze getreu, die 
Alterthümer zur Aufklärung der römischen Rechts¬ 
bücher anzuwenden. Jeder, welcher nur Geduld 
genug besitzt, seine gelehrten Beobachtungen zu le¬ 
sen, wird in beyden Faͤchern viel Angenehmes, und 
für sich Brauchbares, finden. Der Vorwurf ei¬ 
nes gelehrten Diebstahls, dessen ihn Franz Hot¬ 
man bey einer wahren Kleinigkeit hat beschuldi¬ 
gen wollen, ist bodenlos, und nur ein Beweis von 
großen Schwachheit dieses beruͤhmten Gesehr¬ 
der 
Man sehe Jac. Thomasens Dissert. de 
ten. 
Plagio litter. §. 423. und Herrn Hofr. Hommels 
Litterat. iuris, S. 253. der zwoten Ausgabe. 
3) Re¬ 
D 3 
Vorlage: 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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