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XI. Scipio Gentilis.
befördert würden, wenn sie dahin kämen; denn sie wä¬
ren, wider ihr Wort, aus dem Arreste entwichen.
Franz Junius, ein Professor der Theologie, wel¬
chem Pacius deshalben eine Partheylichkeit aufbuͤrden
wollte, weil er Gentils Gedichte vor dem Abdrucke
gelesen haͤtte, war froh, von einer so verdruͤßlichen Sa¬
che dispensirt zu seyn. Eben darum bath auch der Pro¬
fessor Herm. Witekind, mit dem lustigen Einfalle
Gentil habe in seinen Versen bey den Worten: liber-
tas, Mennis inuisa superbis, desselben Vorältern be¬
schimpft. Die väterliche Großmutter wäre aus dem
Geschlechte der Mennen gewesen. Er wolle zwar kei¬
nen Streit daruͤber anfangen, und dem Gentil eine
solche poetische Freyheit zu gute halten, köͤnne aber doch
dem Senate in der Sache des Pacius nicht beywohnen,
um dieser Beleidigung wegen von seinen Affekten nicht
hingerissen zu werden, und gegen den Schuldigen zu
hart zu votiren. Eine so feine Satyre auf den Pacius
machte diesen lächerlich. Witekind erschien gleichwohl
wieder im Senate, und als er sich nunmehr ernstlich
weigerte, es ferner zu thun, ward er, vermittelst eines
abgefaßten akademischen Schlusses, darzu gezwungen.
Damals verlangte Pacius, einige Professoren der phi-
losophischen Fakultat sollten sich aus der Versammlung
entfernen, damit ihre Menge die Stimmen der uͤbrigen
Professoren nicht üͤberwiegen möchte; man schlug es ihm
aber ab.
Den 8. April ersuchte der Senat in dieser Sache
um einige Räthe vom Hofe, weil die Juristenfakultät
jetzt zu schwach wäre. Es kamen nun am 12 darauf
sieben Prosessoren, und zween churfürstliche Räthe,
nämlich der Canzler, Pastoir, und Marquard Freher,
zusammen. Man setzte sogleich fest, Pacius sollte
Genrils Appellation widerlegen, und des von Colli
Ehe=
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europäische Rechtsgeschichte