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Johann Friedrich Boͤckelmann.
Die schönen Beyträge, welche ich der Gewogenheit
des beruhmten und verdienstvollen Heidelbergi¬
schen Gelehrten, des Herrn Buͤttinghausen, zu danken
habe, bieten mir Stoffs genug dar, einen Artikel von
Böckelmannen zu liefern, der wohl noch nicht so voll¬
ständig vorhanden seyn wird.
Derselbe kam am 22 Aprik 1633. welches Jahr
ausdrücklich in dem jetzt so raren Heidelbergischen Par¬
naße stehet, zu Steinfurt, einer Gräͤflich Bentheimischen
Stadt, auf die Welt. Sein Vater, Friedrich Bö¬
ckelmann, ein Gograve, oder Landrichter, allda, ließ ihm
zuerst, vom Jahre 1651. an bis 1654, im Steinfur=
tischen academischen Gymnasio den nuͤtzlichsten Untereicht
geben. Der junge Mensch zeichnete sich schon zu dieser
Zeit dergestalt aus, daß er nicht nur unter einem seiner
Lehrer, Werner Pagenstechern, von den Verlöͤbnissen
und Heyrathen öffentlich disputirte, sondern auch einigen
seines gleichen in muͤssigen Stunden die Pandecten erklaͤr¬
te, welches aus der Vorrede zu desselben Commentar dar¬
über zu vermuthen ist. Alsdann besuchte er die Univer¬
sität zu Heidelberg, wo er die angefangenen Studien
glücklich endigte, und vom Dechanten der Juristenfacul¬
tat aufgemuntert ward, schwaͤchern Rechtsbeflissenen sei¬
ne gesammteten Kenntnisse mitzutheilen. Hier war er
nur vier Jahre gewesen, als ihm der Pfälzische Chur¬
fürst, Carl Ludewig, dessen Gnade er vorzuͤglich genoß,
am 22 März 1659. das ordentliche Lehramt der Jnsti=
tutionen bestimmt hatte. Der Hauptinhalt des Rescripts
an den academischen Senat gereichte zu seiner großen
Ehre.
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte