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XXI.
David Mevius.
(Sein Aeltervater, Joachim Mevius, Büͤrgermei¬
— ster zu Stargard, wurde zwar vom Kayser, Ferdi¬
nand dem Ersten, 1562. in den Adelstand erhoben; al=
lein die Familie hat sich dieses Vorzugs niemals bedienen
wollen. David Mevius hatte zum Großvater Tho=
mas, und zum Vater Friedrich Mevius, welche bey¬
de offentliche Rechtslehrer zu Greisswalde waren, durch
Schriften aber sich eben nicht hervorthaten. Der letzte
beyrathete Elisabeth Rhawen, die Tochter eines an=
sehnlichen Professors der Theologie allda, und aus dieser
Ehe entsproß David Mevius am 6 December des
Jahrs 1609. Von Kindesbeinen an gewöͤhnte er sich
zu anständigen Beschaͤftigungen, indem ihn sein Vater
fruͤhzeitig der Anfuͤhrung geschickter Privatlehrer, alsdann
den oͤffentlichen der Stadtschule uͤbergab, unter welchen
des Cantors, David Rudolphi, besonders gedacht
wird. Auf der Universität seiner Geburtsstadt legte er
den Grund in der Philosophie und der Rechtswissenschaft
welcher er sich mit guter Zufriedenheit der Aeltern wid¬
mete, ob sie schon anfangs wuͤnschten, daß seine Neigung
auf die Gottesgelahrheit fallen möchte. Von Greifswal¬
de gieng er 629. nach Rostock, wo jedoch der heftige
Krieg, welcher Deutschland so sehr aͤngstigte, den Lehrern
in ihren Vorlesungen ungemein hinderlich war. Er muß
te daher die meiste Zeit füͤr sich studiren. Die alten La¬
teinischen Schriftsteller las er nun mit vieler Aufmerk¬
samkeit, vornehmlich den Tacitus, seinen Liebling, dessen
Werke fast niemals aus seinen Händen kamen. Dabey
gab er auch juͤngern Studenten einigen Unterricht in den
Anfangsgründen der Rechte. Das Jahr 1631. drohete
der guten Stadt und Universität Rostock ein großes Un¬
glück.
Vortage.
Max-Planck-Institut für
DFC
europäische Rechtsgeschichte