Full text: Beyträge zur juristischen Biographie, oder genauere litterärische und critische Nachrichten von dem Leben und den Schriften verstorbener Rechtsgelehrten auch Staatsmänner, welche sich in Europa berühmt gemacht haben (Bd. 5, St. 1 (1779))

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XI. Gabriel Schweder. 
tulation, beygefügt, seine Meynungen an mehr als 
einem Orte mit neuen Beweisen unterstützt, auch 
Lynckers Anmerkungen benutzt, wenn er dere | 
Gründlichkeit erkannt hat. Nur darinn ist er schlech= 
terdings von ihm nicht zu überzeugen gewesen, den 
wohl behaupteten Satz zuruͤckzunehmen, daß die Ma¬ 
jestät des Deutschen Reichs getheilt sey, und einige Ge¬ 
rechtsame dem Kayser zwar allein, nicht wenige aber 
demselben und den Staͤnden gemeinschaftlich zukom¬ 
men. Schweder war gesonnen, dieses Handbuch 
welches aus academischen Vorlesungen entstanden, und 
von ihm auf seiner Zuhöͤrer und des Verlegers wieder¬ 
holtes Begehren zum Drucke befoͤrdert worden ist, so 
stark zu vermehren, daß es zu einem großen Quartban¬ 
de angewachsen seyn wuͤrde. Allein er mußte den Vor¬ 
stellungen des Buchhaͤndlers nachgeben, dessen In¬ 
teresse es freylich gemaͤß war, das einmal erwaͤhlte For¬ 
mat ferner zu behalten. Denn man haͤtte andern Falls 
ein viel weitläuftiger Werk auf protestantischen und 
catholischen Universitaͤten nicht so bequem, als es sonst 
häufig geschah, zu Vorlesungen gebrauchen können. 
Daß auch sein Enkel, Wolfg. Paul Burgermeister, 
1730 damit umgegangen sey, aus Schweders acade= 
mischen Discursen daruͤber dem Buche die Gestalt eines 
vollständigen Syntagma iuris publici zu verschaffen, und 
desselben Lebensbeschreibung hinzuzuthun, jedoch seinen 
Vorsatz nicht vollstreckt habe, wird schon im Bande III. 
S. 336. meiner Beyträge angemerkt. Der Plan. 
welchen sich der Verfasser vorgezeichnet, ist dieser 
Nach vorangeschickter Erklaͤrung des Staatsrechts, und 
was weiter dazu gehoͤret, handelt er erst in einem all¬ 
gemeinen Theile von den Grundgesetzen und der Ver¬ 
fassung des Deutschen Reichs, nach desselben Ursprunge 
und Staatsveraͤnderungen, ferner von der Eintheilung 
in zehn Kreise, von dem Haupte und Gliedern. Hier= 
au 
— 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte 
8
	        
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