Volltext : Selecta iuris publici novissima (Th. 44 (1762))

380  Das  X  Cap.  Enthaltend  eine  Abh.  rc.
§.  48.  Man  hat  dieses,  daß  die  Selbst  Hülse  in  dergleichen -
  Faͤllen  nicht  erlaubet,  und  niemand  in  seiner  eigenen
Sache  Richter  seyn  könne,  in  dem  vorhergehenden,  aus
denen  Reichs=Gesetzen  sowohl,  als  den  Westphäͤlischen
Friedens  Handlungen  bewiesen,  (§.  153..  157.  159.  sq.
und  mit  verschiedenen,  bey  dem  Kays.  Cammer=Gericht
und  Reichs=Hof=Rath,  contra  Catholicos,  sich  zugetragenen -
  Præjudiciis  bestärcket,  (§.  158.  202.  ad  2.)
auch  dieses  alles  meistentheils  mit  Protestantischen  Pub¬Iicisten -
  bewähret,  und  aus  dieser  Ursache  mit  allem  Fleif
sich  enthalten,  viele  Catholische  Authores  zu  allegiren,
damit  es  eines  theils  nicht  scheinen  möge,  als  habe  man
die  Catholische  Principia  zu  outriren  gesuchet,  andern
theils  die  Augspurgische  Confessions  Verwandte  Herren
Assessores  destoweniger  Anstand  haben  solleu,  ex  Principiis -
  Domesticis  ihrer  eigenen  Religions=Verwandten  zu
sprechen,  und  die  jenseits  so  sehr  intendirte  Paritas  Votorum -
  dadurch  vermieden  werde.
§  49.  Es  ist  dermalen  das  Höchstpreißl.  Cammer=Gericht
ohnehin  mit  so  erleuchten  Herren  Assessoribus  August.
Confessionis  versehen,  daß  die  Abtey  der  gantz  zuverlässigen -
  unterthänigsten  Hoffnung  lebet,  es  werden  selbige,
nach  der  bey  LONDORP  Tom.  5.  pag.  221.  befindlichen
großmüthigen  Erklärung  derer  Augspurgis.  Confessions-Verwandten -
  Reichs=Ständen,  aus  dieser  Mandat-  und
Spolien=Sache,  weil  just  ein  Catholischer  es  mit  einem
Protestantischen  Reichs=Stand  in  Judicio  zu  thun  hat,
nicht  gleich  eine  Religions=Sache  machen,  und
die  eine  Zeit  her  über  Hand  nehmende,  auf  eine  Staats=Justiz -
  hinausgehende  Principia  Convenieniiæ  bey  diesem
Höchsten  Gericht  keinen  Eingang  finden  lassen;  sondern
auf  den  Jüngern  Reichs=  und  Visitations  Abschied  §.  157.
&  73.  ihr  gerechtestes  Augenmerck  richten.  Jn  welcher
unterthänigsten  Zuversicht  das  Gotteshauß  zu  Marienstadt, -
  auf  die  ergangene  Höchst  Richterl.  Mandata
die  Paritoriam  gantz  getrost  erwartet.
Conc.  Lt.  HAAS,  Cam.  imp.  Adv.
(Die  Beylagen
ufftig
+
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
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