380 Das X Cap. Enthaltend eine Abh. rc.
§. 48. Man hat dieses, daß die Selbst Hülse in dergleichen -
Faͤllen nicht erlaubet, und niemand in seiner eigenen
Sache Richter seyn könne, in dem vorhergehenden, aus
denen Reichs=Gesetzen sowohl, als den Westphäͤlischen
Friedens Handlungen bewiesen, (§. 153.. 157. 159. sq.
und mit verschiedenen, bey dem Kays. Cammer=Gericht
und Reichs=Hof=Rath, contra Catholicos, sich zugetragenen -
Præjudiciis bestärcket, (§. 158. 202. ad 2.)
auch dieses alles meistentheils mit Protestantischen Pub¬Iicisten -
bewähret, und aus dieser Ursache mit allem Fleif
sich enthalten, viele Catholische Authores zu allegiren,
damit es eines theils nicht scheinen möge, als habe man
die Catholische Principia zu outriren gesuchet, andern
theils die Augspurgische Confessions Verwandte Herren
Assessores destoweniger Anstand haben solleu, ex Principiis -
Domesticis ihrer eigenen Religions=Verwandten zu
sprechen, und die jenseits so sehr intendirte Paritas Votorum -
dadurch vermieden werde.
§ 49. Es ist dermalen das Höchstpreißl. Cammer=Gericht
ohnehin mit so erleuchten Herren Assessoribus August.
Confessionis versehen, daß die Abtey der gantz zuverlässigen -
unterthänigsten Hoffnung lebet, es werden selbige,
nach der bey LONDORP Tom. 5. pag. 221. befindlichen
großmüthigen Erklärung derer Augspurgis. Confessions-Verwandten -
Reichs=Ständen, aus dieser Mandat- und
Spolien=Sache, weil just ein Catholischer es mit einem
Protestantischen Reichs=Stand in Judicio zu thun hat,
nicht gleich eine Religions=Sache machen, und
die eine Zeit her über Hand nehmende, auf eine Staats=Justiz -
hinausgehende Principia Convenieniiæ bey diesem
Höchsten Gericht keinen Eingang finden lassen; sondern
auf den Jüngern Reichs= und Visitations Abschied §. 157.
& 73. ihr gerechtestes Augenmerck richten. Jn welcher
unterthänigsten Zuversicht das Gotteshauß zu Marienstadt, -
auf die ergangene Höchst Richterl. Mandata
die Paritoriam gantz getrost erwartet.
Conc. Lt. HAAS, Cam. imp. Adv.
(Die Beylagen
ufftig
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Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte