Volltext : Selecta iuris publici novissima (Th. 19 (1749))

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und  einigen  patriotischen  Garden  die  Truppen  begleitet, -
  und  die  ganze  Einrichtung  der  Einquartirung -
  besorgt.  Nach  dieser  wurden  aber  5.)  nur
diejenigen  belegt,  deren  Namen  auf  der  ebenberührten -
  Submissionsanzeige  stunden,  und  ihnen  6.)
ausdrücklich  zur  Ursache  angegeben,  daß  sie  sich
diese  Strafe  durch  die  dem  Fürsten  bezeigte  Unterwürfigkeit -
  zugezogen  hätten.  Diesem  zu  Folge  7.)
verschiedene  einzelne  Bürger  und  Geistlichen,  deren
Namen  sich  auf  der  Liste  der  Rechtschaffenen  und
Gehorsamen  auszeichneten,  mit  10.  bis  17.  Soldaten, -
  die  unterschriebenen  Klöster  aber  mit  einer
ungleich  größern  Zahl  beschwert;  und  wie  selbst
die  Lütticher  Zeitung  a)  bezeuget,  25.  Mann  in
das  Refuge  de  l'Abbeye  d'Alne,  60.  in  die  Abtey -
  Neumous  tier,  150.  aber  in  das  Haus  der
Kreuzherren  gelegt.  8.)  Wurde  es  bey  manchen
nicht  allein  bey  dieser  drückenden  Einquartirung
gelassen,  sondern  auch  mehrere  Hausinhaber  genötigt, -
  den  Truppen  ihren  Lebensunterhalt  an  Essen
und  Trinken,  ohne  alle  Entschädigung  aus  ihrem
eigenen  Beutel  zu  reichen.  Von  einem  und  andern -
  aber  blieben  9.)  alle  Anhänger  der  Rebellion
und  die  neueingedrungenen  Magistrate  verschont.
10.)  Wurden  während  dieser  Expedition  mehrere
Personen,  ohne,  daß  die  eigentliche  Ursache  bekannt -
  geworden  sey,  gefänglich  nach  Lüttich  abgeführet, -
  und  endlich  ist  11.)  während  dem  ganzen
Aufenthalte  des  Notarius,/  die  Garde  patriotique
immer
a)  Nationale  Liégoise  p.  440.
Max-Planck-Institut  für
            
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