Objekt : Annalen der Gesetzgebung und der Rechtswissenschaft in den Ländern des Churfürsten von Sachsen (Bd. 1 (1806))

It
Churfürsten, auf eine Erhöhung dieses Beytrages zu
dringen.
Zwar blieb die aus der Steuer zu enm'chtendeSum-
me an einer Million Thaler fortdauernd dieselbe. Allein
i) wurde festgesetzt, daß das nur gedachte Magazin-Ge-
treide an 2 Metzen, Korn und 2 Metzen Hafer für die
folgenden Bewilligungs-Jahre in natura erfchüttck wer-
den sollte. Hiernachst 2) wurde für das Jahr igoZ.
eine außerordentliche Haferlieferung an 2 Dresdner
Scheffeln von einer jeden Magazinhufe, den Dresdner
Scheffel für den Preis von r Rchl. 16 Gr. mit Zu-
stimmung der Stande, ausgeschrieben. Wobcy der
Churfürst den Ständen ausdrücklich die Zusicherung er-
theilte, „daß, daferne einzelne Contribuenten das auf
sie repartirt werdende Quantum ganz oder zum Theil zu
erübrigen , sich nicht im Stande befinden sollten, und
gleiches vielleicht auch bey ganzen einzelnen Ortschaften
einkreten sollte, Höchstdieselben hierunter billige Scho-
nung eintrelen, auch, nach Befinden, gänzlichen Er-
laß angedeihen zu laffen, von Selbst geneigt scyn wür-
den.", Eine Zusicherung, die vollständig erfüllt worden
ist! Endlich z) machte der Churfürsi Len Ständen noch
den Antrag, auf den Nothsall, wahrend der nächsten
BewilligungS-Jahre, alljährlich noch eine Lieferung von
z 1,200 Schcff. Korn Dr. M. '
und
174,$00 Scheff. Hafer Dr. M.
von allen unter den Pflug getriebenen steuerbaren Ma-
gazinhufen zu einem bestimmten Preise zu bewilligen,
theils zum Bedürfnisse der Armee, theils zur Unterstü-
tzung

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