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zwar zu versuchen seyn, ob solche nicht durch nochma¬
lige Umfrage in derselben Session, gehoben werden
könne; *) wenn das aber der Fall nicht seyn sollte:
so würde die Sache auszusetzen, und in einer der fol¬
genden Sessionen, in Gegenwart aller Mitglieder, in
so fern sie nämlich zu solcher Zeit als wirklich im Dienst
begriffen zu betrachten sind, *) von neuem zum Vor¬
trage zu bringen, und in Ueberlegung zu ziehen seyn.
Sollte auch hier eine Stimmengleichheit entstehen: so
würde, (eben so wie in dem Falle, da das Kollegium
oder der Senat gleich anfangs vollständig versammlet
gewesen ist, es also des erwähnten abermaligen Vor¬
trags nicht bedurft hat,) die Fassung eines Beschlusses
auf 8 bis 14 Tage auszusetzen seyn; und während die¬
8) „Die ferneren Umfragen" sagt Bostel in den Beiträ¬
gen zur kammergerichtl. Literatur und Praxi,
3ter Th. 1stes Stck. S. 157. „sind sehr nützlich, weil die
Vorsitzenden gar leicht durch die Gründe eines Nachstimmen¬
den zu weiterm Nachdenken und Aenderung ihrer votorum
veranlaßt werden können. Deswegen ist auch in den Ge¬
setzen verordnet, daß die Beisitzer in votando einander
fleißig hören sollen; welches reciprocum ohne Zweifel nicht
de inani auscultatione, sondern daß einer von dem
andern sich eines bessern belehren lassen sol¬
le, zu verstehen ist. Nachtheilig für die Justiz würde es
seyn, wenn die Beisitzer entweder durch unterlassene Um¬
fragen ihre vota zu verbessern gehindert werden, oder
gar der Irrwahn entstehen sollte, daß solche
Abänderung ihrer Ehre nachtheilig sey."
9)
Daher würde auf die Genesung eines Kranken, oder Rück¬
kehr eines, auf Urlaub Abwesenden nicht zu warten seyn; es
sey denn, daß nur eine vorübergehende leichte unpäßlichkeit
eingetreten, oder der Urlaub in wenig Tagen zu Ende
wäre.
Vorlage:
Universitäts
Max-Planck-Institut für
Bibliothek
europäische Rechtsgeschichte