Full text: Jahrbücher des Kaiserlichen Reichskammergerichts (Jg. 1788 = Bd. 1, Th. 1 (1789))

Vorberich!: 
9 
9tens diesen neuesten Urtheilen 
eine 
Sammlung von ältern hinzufügen. 
Die 
9 5 
von 
Dies ist mit leichter Mühe gethan, und gar 
nicht schwer zu erhalten, hat aber weiter keinen 
Nutzen, als daß man dadurch nur erfährt, in 
welchen Sachen und wie viele Urtheile heraus= 
gekommen sind. Dergleichen Nachrichten passen 
für ein Zeitungsblatt sehr gut. 
Nur wünschte ich, daß in der erwähnten Zei= 
tung Paritoria plena, welches bekanntlich 
ein Definitivurtheil ist, von der sogenannten 
Paritoria simplici und den übrigen Paritoriur= 
theilen, die nichts als terminatoriae sind, un= 
terschieden würde, welches bisher nicht gesche= 
hen, sondern nur immer im allgemeinen „Pari¬ 
toria" gesagt worden ist. Auf diese Art kann 
man das Definitivurtheil von den geringfügigen 
nicht unterscheiden. 
Was die Decrete betrift, so ist zwar niche 
in Abrede zu stellen, daß diese in der mehrer¬ 
wähnten Zeitung größtentheils so aufgenom= 
men werden, daß sie dem Gelehrten hie und 
da von Nutzen seyn können. Das Verzeichniß 
ist aber mangelhaft, und kann nicht wohl an= 
ders als mangelhaft seyn. 
Jch weiß, wie schwer es mir, als einer bey 
dem Kammergerichte angestellten Kanzleyperson 
selbst, gehalten hat, hierin etwas vollständiges 
zu liefern. Um so mehr muß es einem Frem= 
den, dem alle die Wege nicht offen stehen, auf 
welchen 
— 
Bibliotheken der Stadt Mainz 
Max-Planck-Institut für 
Wissenschaftliche Stadtbibliothek 
europäische Rechtsgeschichte 
DF
	        
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