Vorberich!:
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9tens diesen neuesten Urtheilen
eine
Sammlung von ältern hinzufügen.
Die
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von
Dies ist mit leichter Mühe gethan, und gar
nicht schwer zu erhalten, hat aber weiter keinen
Nutzen, als daß man dadurch nur erfährt, in
welchen Sachen und wie viele Urtheile heraus=
gekommen sind. Dergleichen Nachrichten passen
für ein Zeitungsblatt sehr gut.
Nur wünschte ich, daß in der erwähnten Zei=
tung Paritoria plena, welches bekanntlich
ein Definitivurtheil ist, von der sogenannten
Paritoria simplici und den übrigen Paritoriur=
theilen, die nichts als terminatoriae sind, un=
terschieden würde, welches bisher nicht gesche=
hen, sondern nur immer im allgemeinen „Pari¬
toria" gesagt worden ist. Auf diese Art kann
man das Definitivurtheil von den geringfügigen
nicht unterscheiden.
Was die Decrete betrift, so ist zwar niche
in Abrede zu stellen, daß diese in der mehrer¬
wähnten Zeitung größtentheils so aufgenom=
men werden, daß sie dem Gelehrten hie und
da von Nutzen seyn können. Das Verzeichniß
ist aber mangelhaft, und kann nicht wohl an=
ders als mangelhaft seyn.
Jch weiß, wie schwer es mir, als einer bey
dem Kammergerichte angestellten Kanzleyperson
selbst, gehalten hat, hierin etwas vollständiges
zu liefern. Um so mehr muß es einem Frem=
den, dem alle die Wege nicht offen stehen, auf
welchen
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Wissenschaftliche Stadtbibliothek
europäische Rechtsgeschichte
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