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Tübingen.
M. Aurelii Galvani Ferrariensis de Usu-
fructu, dissertationes variae. Editio
nova emendatior. Sumtibus Cottae.
1788. 4. 614. pag.
Wir glauben nur nöhrig zu haben, das Daseyn ei=
ner neuen Ausgabe einer Schrift, worin die Lehre
vom Usufructu aus dem Römischen Recht und Al=
tertühmern mit vielem Fleis, Gelehrsamkeit und
Scharffin erläutert wird, und die zuerst in Holland
im Jahr 1650 in Folio, nachher aber zu Genf im
Jahr 1676 in 4. herausgekommen ist, anzeigen zu
dürfen, weil der Wehrt derselben ohnehin schon jedem
hinlänglich bekant ist.
R.
Nachricht.
Von diesen Zeitungen erscheint wöchentlich ein Stät.
Der Jahrgang von 52 Grükken und einem Titelblate
mit alphabetischem Verzeichnisse der recensirten Werke
kostet 1 rtihlr. 16 gar. Wer sie wöchentlich zugeschitt
verlangt, verschreibt solche von dem nächsten Post=
amte, Intelligenzeomtor oder Zeitungs=Expedition.
Wer sie aber vierieljährig in einem blauen Umschlage
haben wil, wendet sich an die hiesige Meyersche Buch=
handlung, oder selbst an
Die Verfasser der Zeitungen für Rechts=
gelehrte zu Lemgo.
—
Universitäts
Max-Planck-institut für
Bibliothek
europäische Rechtsgeschichte
Rostock