Full text: Zeitungen für Rechtsgelehrte (1789 (1789))

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gänzen. Er legt eine jede gegen ihn angebrachte Be= 
schuldigung, in so weit diese zu seiner Kunde gelangt, 
mit einer solchen Offenheit dar, daß man kaum glau= 
ben könte, daß der Verteidiger einer schlechten Sache 
zu selbiger fähig gewesen. (Auch in dieser Hinsicht ge= 
wint er sehr, wenn man den obbenanten Hastlngs der 
Ehre würdigt, selbigen mit ihm in Vergleichung zu 
stellen. Hastings und seine schamlosen Verteidiger 
weichen, so gut und so lange sie können, allen Ver= 
hören und sonstigen Veranstaltungen, wodurch seine 
Grausamkeiten ans Tages Licht kommen könten, mit 
einer Aengstlichkeit aus, wodurch sie sich dasjenige 
Brandmahl schon zum voraus auf die Stirne drükken, 
welches ihnen hoffentlich die durch sie beleidigte 
Menschheit, noch mehr aber die von ihnen entehrte, 
sonst so edle und gerechte Nation, auf drükken wird. 
Herr von Calonne sähe gern, daß die kleineste seiner 
Handlungen ins Helle gebracht, alles punctweise be= 
leuchtet und dann erst beurteilet würde. So etwas 
begehret der Bösewicht nie.) Es ist uns nicht mög= 
lich, die hier angezeigte Verantwortung so genau zu 
zergliedern, als wir es ihres reichhaltigen Jnhaltes 
wegen zu tuhn wohl wünschten; wir müssen uns blos 
damit begnügen, daß wir sie denen, deren Aufmerk= 
samkeit sie bishero nicht an sich gezogen, als eine mu= 
sterhafte Apologie bestens empfehlen. Schwerlich 
wird ihnen irgend eine jemalen in die Hände gerahten 
seyn, die mit mehrerer Mäßigung, Deutlichkeit, 
Bündigkeit und Energie, zugleich aber mit mehrerer 
edlen Freimühtigkeit, Eleganz und Politur geschrie= 
ben wäre, als diese. Mit denen auf dem Titelblatte 
bemerkten Beilagen (die unstreitig sehr autentisch sind) 
belegt der Beklagte seine angebrachten Behauptungen 
und macht es dadurch unmöglich, sie über den Hau= 
sen zu werfen. e Traurig ist es, daß, obgleich nie= 
mand 
— 
Universitäts 
Max-Planck-Institut für 
Bibliothek 
europäisch
	        
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