Full text: Magazin für das Kirchenrecht, die Kirchen- und Gelehrten-Geschichte nebst Beiträgen zur Menschenkenntniß überhaupt (Bd. 1 (1787))

Vorrede. 
befriedigt einen Theil dieser Schrift aus der 
Hand legen soll. 
Abschweifungen in das Gebiet andrer Wis¬ 
senschaften sind zwar der Regel nach von mei¬ 
nem Plane ausgeschlossen, doch werde ich, wenn 
es besondre Umstände erfordern, eben so wenig 
Bedenken tragen, mir dergleichen zu erlauben, 
als ich Anstand nehmen werde, mit den Worten 
eines Origenes, Aeneas Sylvius, Luther rc. 
zu reden, wenn ich glauben kann, daß eine noch 
gar nicht oder noch nicht genug beherzigte Wahr¬ 
heit in ihrem Munde kräftiger und wirksamer als 
in dem Meinigen reden wird. 
Derjenige Theil des Publicums dem ich mei= 
ne Bemühungen vorzüglich bestimme, ist nicht 
eben ein jeder der liest, sondern jeder der mit 
Liebe zur Wahrheit und Menschenglückselig¬ 
keit liest, und — wenn gleich nicht frei von Vor¬ 
ur= 
— 
— 
Max-Planck-Institut für 
Phllps Universität 
Marburg 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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