Vorrede.
befriedigt einen Theil dieser Schrift aus der
Hand legen soll.
Abschweifungen in das Gebiet andrer Wis¬
senschaften sind zwar der Regel nach von mei¬
nem Plane ausgeschlossen, doch werde ich, wenn
es besondre Umstände erfordern, eben so wenig
Bedenken tragen, mir dergleichen zu erlauben,
als ich Anstand nehmen werde, mit den Worten
eines Origenes, Aeneas Sylvius, Luther rc.
zu reden, wenn ich glauben kann, daß eine noch
gar nicht oder noch nicht genug beherzigte Wahr¬
heit in ihrem Munde kräftiger und wirksamer als
in dem Meinigen reden wird.
Derjenige Theil des Publicums dem ich mei=
ne Bemühungen vorzüglich bestimme, ist nicht
eben ein jeder der liest, sondern jeder der mit
Liebe zur Wahrheit und Menschenglückselig¬
keit liest, und — wenn gleich nicht frei von Vor¬
ur=
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Max-Planck-Institut für
Phllps Universität
Marburg
DFG
europäische Rechtsgeschichte