in Rücksicht auf den Menschen in Frankreich. 159
brauch, zu genießen zu wissen scheint, in einem solchen
Lande wuͤrde es sehr unuͤberlegt gehandelt seyn, wenn
man solchen Herren das Glück so vieler Menschen an¬
vertrauen wollte. Bey jeder allgemeinen Einrichtung,
wo sich dem Gefühle der Tugend der Menschlichkeit,
oder wohl gar dem persöͤnlichen Interesse, bey welchem
die Aussicht nach einem Vortheil noch weit entfernt
ist, Leidenschaften, Nationalcharacter, oder Lieblings¬
neigung und Mode entgegen stellen, darf man von den
mehresten kein edelmuͤthiges Verfahren, keine Hand¬
lungen der Tugend oder Gerechtigkeit, erwarten.
Wenn einige Gemeinden, bey welchen obige Art der
Dienstpflichtigkeit gebraͤuchlich ist, in dem Falle sind,
daß sie eines bessern Schicksals, als die andern, ge¬
nießen, so haben sie solches vielleicht dem Ansuchen
ihrer Herren zu verdanken, die füͤr sie eine Verbesse¬
rung ihrer Behandlung, einige Verguͤnstigung bey der
Vertheilung der Auflagen oder anderer Gemeindeabga¬
ben ausgewirkt haben. Wenn sich die Sache wirklich
so verhäͤlt, so ware ihre angebliche bessere Verfassung
weiter nichts, als die Frucht einer Ungerechtigkeit.
M
3.
Eine
Max-Planck-Institut für
DF
europäische Rechtsgeschichte