Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 1 (1781))

in Rücksicht auf den Menschen in Frankreich. 159 
brauch, zu genießen zu wissen scheint, in einem solchen 
Lande wuͤrde es sehr unuͤberlegt gehandelt seyn, wenn 
man solchen Herren das Glück so vieler Menschen an¬ 
vertrauen wollte. Bey jeder allgemeinen Einrichtung, 
wo sich dem Gefühle der Tugend der Menschlichkeit, 
oder wohl gar dem persöͤnlichen Interesse, bey welchem 
die Aussicht nach einem Vortheil noch weit entfernt 
ist, Leidenschaften, Nationalcharacter, oder Lieblings¬ 
neigung und Mode entgegen stellen, darf man von den 
mehresten kein edelmuͤthiges Verfahren, keine Hand¬ 
lungen der Tugend oder Gerechtigkeit, erwarten. 
Wenn einige Gemeinden, bey welchen obige Art der 
Dienstpflichtigkeit gebraͤuchlich ist, in dem Falle sind, 
daß sie eines bessern Schicksals, als die andern, ge¬ 
nießen, so haben sie solches vielleicht dem Ansuchen 
ihrer Herren zu verdanken, die füͤr sie eine Verbesse¬ 
rung ihrer Behandlung, einige Verguͤnstigung bey der 
Vertheilung der Auflagen oder anderer Gemeindeabga¬ 
ben ausgewirkt haben. Wenn sich die Sache wirklich 
so verhäͤlt, so ware ihre angebliche bessere Verfassung 
weiter nichts, als die Frucht einer Ungerechtigkeit. 
M 
3. 
Eine 
Max-Planck-Institut für 
DF 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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