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Kommentar über Beccar. Werk.
psicem fallaciam, atque illicitum inter chrisianos
ulum, libera et necessaria Dissertatione aperuit Fo¬
hannes Grevius Clivensis, quam captivus scripsit in
ergastulo Amstelodamensi.
e
XIII.
Ueber einige Blutgerichte.
Sollte man es wohl glauben, daß vor langen Zei¬
ten noch ein schrecklicheres Tribunal gewesen sei,
als die Inquisition, und daß Karl der Große dieß
Gericht eingeführt habe! es war in Westphalen, und
hieß das Vehmgericht. Dieß Gericht war so strenge,
oder, daß ich es besser sage, so grausam, daß jeder Sachse,
der in der Fasten Fleisch aß, getödtet ward. Im
Anfang des siebenzehnten Jahrhunderts ward in Flan¬
dern und Franche Comté eben dieses Gesetz eingeführt.
In den Archiven eines kleinen und unbeträchtlichen
Landes, St. Claude genannt, welches zwischen den
höchsten Gebirgen der Grafschaft Burgund liegt, liegt
der Verbalproceß eines armen Edelmannes, Claude
Guillon, welcher am 28. Julius 1629 seinen Kopf
verlohr. Vom Elend und nagenden Hunger gequält,
aß er an einem Fasttage ein Stück Fleisch von einem
Pferde, welches er auf einer benachbarten Wiese ge¬
tödtet hatte. Das war sein ganzes Verbrechen. Er
ward als ein Gotteslasterer verurtheilt. Ware er reich
genug
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäis
chtsgeschichte